Wie weist man einen Sekundenschlaf nach? Das Amtsgericht macht sich dabei Mühe.
Winsen/Salzhausen. In Saal 214 des Winsener Amtsgerichts stand jetzt eine 83 Jahre alte Frau aus der Samtgemeinde Salzhausen unter Anklage. Sie hatte im August vergangenen Jahres auf der Landesstraße 234 im Waldstück zwischen Garstedt und Salzhausen einen Unfall verursacht. Bei einem Tempo von etwa 60 Stundenkilometer habe sie unvermittelt ihr Auto in Richtung Mittelstreifen gelenkt. Ein entgegenkommendes Fahrzeug musste auf den Grünstreifen ausweichen, zum Glück fuhr man sich nur gegenseitig die Außenspiegel ab. Verletzt wurde niemand, der Schaden beträgt rund 500 Euro.
Fahrlässigkeit und Straßenverkehrsgefährdung werden der Seniorin vorgeworfen, hervorgerufen durch geistige und körperliche Mängel, begründete die Staatsanwaltschaft die Anklage. Ein Sekundenschlaf habe den Unfall verursacht. Die Seniorin hatte gegen den Strafbefehl Einspruch eingelegt. Der sah eine sechsmonatige Führerschein-Sperre und eine Geldstrafe vor. Auf ihren Führerschein aber sei sie angewesen, so die 83-Jährige, die mit einer Verteidigerin vor Gericht erschien.
Die Wahrnehmung eines möglichen Wildwechsels
Was war nun passiert? Die Version der Angeklagten: Sie sei aus Winsen kommend im betreffenden Waldstück besonders achtsam gefahren, weil es dort öfter zu Wildwechsel komme. Tatsächlich habe sie dann auch ein Wildtier wahrgenommen, habe ihr Auto, ein Hyundai, in die Straßenmitte gelenkt, sei überrascht gewesen, wie schnell das entgegenkommende Auto, ein Tesla, heran war und habe dann zurückgelenkt. Nach der Berührung der Fahrzeuge habe sie sofort angehalten.
Zwei Polizisten, die den Unfall aufgenommen hatten, zwei Autofahrer, die jeweils direkt hinter den beiden beteiligten Fahrzeugen fuhren sowie das Ehepaar, das im entgegenkommenden Fahrzeug zum Ausweichmanöver gezwungen wurde, waren als Zeugen geladen. Zuerst sprach der Fahrer, der ausweichen musste, ein 82 Jahre alte Bauunternehmer aus Winsen. Ihm gelang es, eine nur einige hundert Meter weite Fahrt durch ein Waldstück außergewöhnlich genau und detailliert zu beschreiben.
Langsames Herüberziehen, kein Ausweichmanöver
Wesentlich war dabei, dass er seine gefahrene Geschwindigkeit mit 60 bis 70 Stundenkilometern angab. Die Angeklagte hatte berichtet, dass das Fahrzeug auf einmal da gewesen sei, also sehr schnell gefahren sein müsse. 70 Stundenkilometer ist die zugelassene Höchstgeschwindigkeit auf der Strecke. Aufgefallen sei ihm, so der Zeuge, dass das entgegenkommende Auto „stur ganz am rechten Fahrbahnrand“ gefahren sei, um dann eher langsam in einem 140-Grad-Winkel auf seine Fahrbahn hinüberzukommen.
Eine Fahrweise, die eine weitere Zeugin bestätigte. Sie war hinter dem Auto der Angeklagten hergefahren, beobachtete das Herüberziehen des Fahrzeugs. Das sei kein plötzliches Ausweichmanöver gewesen, sagte die 53 Jahre alte Büroangestellte. Zudem sei die Angeklagte nach der Spiegel-Kollision weitergefahren. Sie sei mit Lichthupe hinterher, bis das Auto dann etwa 50 Meter weiter stoppte, so die Zeugin.
Der Sekundenschlaf: Aussage oder Vermutung?
Die 53-Jährige fragte die Seniorin zunächst, ob sie medizinische Hilfe benötige und ob sie den Unfall überhaupt mitbekommen habe. Da sei der Angeklagten erst der abgefahrene Spiegel aufgefallen. Bei der Polizei hatte die Zeugin noch angegeben, dass die Fahrerin gesagt habe, dass sie wohl weggenickt sei. Eine Aussage, die sie dann auch am Unfallort weitergab. Im Zeugenstand vor Gericht ruderte die 53-Jährige zurück. Sie habe da das Unfallgeschehen interpretiert und eine eigene Vermutung geäußert.
Gehört wurde auch ein 55 Jahre alte Telekom-Mitarbeiter, der hinter dem Tesla gefahren war. Er bestätigte, dass der Hyundai langsam zur Straßenmitte gezogen war, ein ruckartiges Manöver dagegen habe er nicht erkannt. Die 76-jährige Frau des Tesla-Fahrers berichtete, dass die Unfallverursacherin auf sie einen regen und wachen Eindruck gemacht habe nach dem Unfall. Eine Polizistin konnte nur aussagen, dass sie Personalien aufgenommen habe und eine Zeugin, die Büroangestellte, ihr gesagt habe, dass die Seniorin wohl eingenickt sei.
Aussage des Polizeibeamten überzeugt das Gericht
Für die Angeklagte sah es danach nicht so schlecht aus. Der Sekundenschlaf wäre eben die zu bestrafende grobe Fahrlässigkeit, einen Beweis dazu zu führen, ist dagegen kaum möglich. Erstaunlich eindeutig äußerte sich dann aber der andere Polizeibeamte. Ihm gegenüber habe die Seniorin bei der Belehrung angegeben, dass sie eingenickt sei. Erst nach seiner Erläuterung, welche Konsequenzen die Frau zu erwarten habe, habe sie ausgesagt, dass sie nicht eingenickt sei. Zur Unfallursache habe die 83-Jährige dann keine Erklärung abgegeben.
Diese Aussage war der entscheidende Impuls für die Verurteilung und sorgte für Überzeugung bei Richter Dr. Meik Lange. Dabei berücksichtigte er, dass die Angeklagte sich stark in der Pflege engagiere und auf ihren Führerschein angewiesen sei, wurde aber auch deutlich: „Ihre Version nehme ich Ihnen hier nicht ab“. Er nannte den Unfall ein „Augenblicks-Versagen“, das jedem passieren könne, und beließ es bei einer Geldstrafe von 900 Euro. Die Angeklagte dankte dem Richter von Herzen. Die Silberne Ehrennadel des ADAC für 25 Jahre unfallfreies Fahren hatte die Seniorin zum Glück schon 1990 bekommen.
Von Björn Hansen
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