Landkreis. In den vergangenen Tagen und Wochen haben sich die Inzidenzwerte im Landkreis Harburg sehr positiv entwickelt. Am vergangenen Mittwoch betrug die 7-Tage-Inzidenz pro 100 000 Einwohner nur noch 25,6 und lag damit den zweiten Werktag in Folge unter dem festgelegten Schwellenwert von 35.
Kontaktbeschränkung kann gelockert werden
Viele Bürger stellen dem Landkreis Harburg darum derzeit die Frage, ob bei Inzidenzen unter 50 oder 35 mit einer Lockerung der Corona-Regeln zu rechnen ist. Die gültige niedersächsische Corona-Verordnung sieht derzeit aber noch keine weiteren Lockerungen vor. Mit einer Ausnahme: Der Landkreis Harburg kann, sobald der Inzidenzwert fünf Werktage in Folge unter 35 liegt, eine Allgemeinverfügung zur Lockerung der gültigen Kontaktbeschränkungen erlassen. Dann wären Treffen von maximal zehn Personen aus drei Haushalten erlaubt. Kinder unter 14 Jahren sowie vollständig geimpfte oder genesene Personen werden in der Zählung nicht mit einberechnet. Diese Allgemeinverfügung hat die Kreisverwaltung bereits vorbereitet und befindet sich dazu im Austausch mit dem Niedersächsischen Landesgesundheitsamt (NLGA). Das NLGA muss bestätigen, dass es die positive Entwicklung der Inzidenzwerte als stabil ansieht. Eine Lockerung der Kontaktregeln für den Landkreis Harburg wäre bei einer stabilen Entwicklung der Inzidenzen damit frühestens am kommenden Mittwoch, 26. Mai, möglich. Die Kreisverwaltung wird dazu am Dienstag nach Pfingsten kommunizieren. Weitere Lockerungen per Allgemeinverfügung kann der Landkreis nicht erlassen. Dazu müsste das Land die Niedersächsische Corona-Verordnung ändern.
Stufenplan ist nur eine Absichtserklärung
Zu den Nachfragen im Landkreis hat neben der positiven Inzidenzlage auch der Stufenplan 2.0 der Niedersächsischen Landesregierung beigetragen, der Lockerungsschritte mit bestimmten Inzidenzwerten verknüpft. Dieser Stufenplan ist aber nur eine Absichtserklärung der Landesregierung und gibt eine Orientierung darüber, welche Regeln die Corona-Verordnung künftig bei welchen Inzidenzen vorschreiben soll. Rechtlich maßgeblich und verbindlich sind jedoch ausschließlich die Regeln der aktuell bis zum 30. Mai geltenden Corona-Verordnung des Landes. Das Land Niedersachsen hat gestern deutlich gemacht, bis dahin an den derzeit gültigen Regeln festhalten zu wollen. Für die neue Corona-Verordnung, die ab dem 31. Mai in Kraft treten wird, hat Niedersachsen jedoch weitere Lockerungen angekündigt, die sich am Stufenplan 2.0 der Landesregierung orientieren könnten. Gleichbleibende stabile oder weiter sinkende Inzidenzen bedeuten dann ab Anfang Juni einen weiteren Schritt hin zur Normalität auch für den Landkreis Harburg. 21