Hittfeld. „Land unter“ heißt es so manches Mal nach starken Regenfällen in Seevetal. Weil die öffentlichen Siele die Flut von den Privatgrundstücken nicht schnell genug aufnehmen können, stehen immer wieder Straßen unter Wasser. Um das zu verhindern, hat die Gemeindeverwaltung jetzt eine neue Satzung zur Oberflächenentwässerung erarbeitet. Am morgigen Donnerstag berät darüber der Wege- und Verkehrsausschuss. Beginn ist um 17 Uhr im Veranstaltungszentrum Burg Seevetal in Hittfeld. Das entscheidende Wort darüber spricht dann der Rat der Gemeinde Seevetal.
Der Entwurf, bei dem es vor allem um technische Ausstattungen geht, umfasst 19 Seiten und hat 30 Paragrafen. „Was da auf die Grundeigentümer zukommt, finden wir nicht tragbar“, sagt die Seevetaler CDU-Bürgermeisterkandidatin Emily Weede. Bei einer Pressekonferenz der Seevetaler CDU forderte sie statt strenger Auflagen für die Bürger attraktive Anreize für den Umweltschutz. Auch die Gemeinde selbst müsse handeln.
So sollte bei der Aufstellung von Bebauungsplänen das Oberflächenwasser im Plangebiet verbleiben. Das könnte durch Versickern und die Nutzung des Regenwassers für Grünflächen und als Brauchwasser, zum Beispiel zum Wäschewaschen und für die Toilettenspülung, in Haushalten geschehen. „Die Gemeinde sollte den Bau solcher Anlagen fördern – beispielsweise durch eine Reduzierung der Grundsteuer für einen bestimmten Zeitraum“, untermauerten der CDU-Fraktionsvorsitzende Frank Schmirek und sein Stellvertreter Norbert Fraederich. „Dies müsste auch für bauliche Maßnahmen im Altbestand gelten. Diese Förderung würde allen Einwohnern Seevetals zugutekommen und nicht nur den Grundeigentümern, da die Grundsteuer auf die Mieter umgelegt wird.“
Entsiegelung von Flächen muss dauerhaft sein
Bei der Entsiegelung eines Privatgrundstückes sollte die Gemeinde finanziell helfen. Es dürfe sich dabei allerdings nicht um Bagatellflächen handeln. Zudem müsse die Entsiegelung dauerhaft sein. Bei einem Verkauf des Grundstückes habe der Käufer diese zu erhalten – sonst sei das Fördergeld zurückzuzahlen. „Diese Regelung sollte für zehn Jahre nach erfolgter Entsiegelung gelten“, meint Emily Weede. „Die Höhe der Förderung beträgt maximal 50 Prozent der Entsiegelungskosten. Eigenleistungen werden nicht gefördert. Über eine Förderung entscheidet der Ausschuss und nicht die Verwaltung.“
Wichtig ist der CDU auch der Erhalt des Ist-Bestandes der Oberflächen beziehungsweise der Regenwasserentwässerungsanlagen auf Privatgrundstücken. In vielen Bereichen der Gemeinde gebe es trotz fehlender Entwässerungsanlagen keine Probleme. Zudem sei wegen der Bodenbeschaffenheit eine komplette Versickerung von Regenwasser auf den Grundstücken nicht überall möglich. Dieser Umstand werde in der vorliegenden Satzung nicht berücksichtigt.
„Die Seevetaler Grundeigentümer dürfen nicht durch eine Satzung gezwungen werden, für ihre vorhandenen Grundstückseinfahrten Entwässerungsanlagen zu bauen, wenn ein Gefälle zur Straße oder zum Gehweg besteht, während die Gemeinde nicht zum Bau solcher Anlagen verpflichtet ist“, resümiert Emily Weede. „Die immer häufiger auftretenden Starkregenereignisse müssen stärker in die Bauplanungen einbezogen werden. Derartige Ereignisse kommen mittlerweile nicht mehr nur alle drei bis vier Jahre vor. Private Regenwasserentwässerungsanlagen an Grundstückseinfahrten sind hier nicht die Lösung.“
Kosten im vierstelligen Bereich für die Bürger
„So eine Bestimmung würde für jeden Grundstückseigentümer Kosten im vierstelligen Bereich bedeuten. Dies lehnen wir ebenso strikt ab wie eine halbjährliche Wartungspflicht der Anlagen“, so Weede weiter. Eine solche Wartungspflicht sei nicht nur „die Lizenz zum Geld drucken“ für die beauftragten Firmen, sie sei auch praktisch gar nicht durchzuführen, da geschlossene Rigolen wartungsfrei gebaut werden und es keine Möglichkeit der Wartung gibt, warnt die CDU. Zum Vergleich: Erdtanks für Heizöl müssten nur alle fünf Jahre überprüft werden. Von ihnen gehe eine deutlich höhere Gefahr für die Umwelt aus. 26