Hanstedt. Gleich mit drei Änderungen des Flächennutzungsplans (FNP) beschäftigte sich jetzt der Ausschuss für Umwelt, Planen und Bauen der Samtgemeinde Hanstedt in seiner Sitzung im Hanstedter Schützenhaus. Am weitesten gediehen ist die 49. Änderung, bei der es um eine Rasenfläche am Sportzentrum Asendorf geht – dort soll bis Sommer 2022 der Neubau der Kita Asendorf entstehen. Genauso unstrittig wie das Bauvorhaben selbst war auch die dafür notwendige FNP-Änderung: Einstimmig empfahl der Fachausschuss dem Samtgemeinderat, den Aufstellungsbeschluss zu fassen. Dass das Vorhaben auch bei der Bevölkerung unstrittig ist, zeigt dieser Fakt: Nach Auslegung und Beteiligung der Öffentlichkeit gab es nicht eine einzige Stellungnahme.
Kontrovers diskutierte der Ausschuss dagegen die geplante 48. Änderung des Flächennutzungsplans, die die planungsrechtlichen Grundlagen für die Erweiterung der Gewerbegebiete in Marxen und in Brackel schaffen soll. Für die Bauleitplanung der Gewerbegebiete selbst sind die Gemeinden Marxen und Brackel zuständig, die FNP-Änderung muss der Samtgemeinderat beschließen. Den Aufstellungsbeschluss hatte der Samtgemeindeausschuss bereits am 12. März des Vorjahres gefasst, aktuell geht es um die Abwägung der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit sowie der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange, die vom 23. Februar bis zum 26. März dieses Jahres stattfand.
Im nächsten Schritt muss der Samtgemeindeausschuss dem Entwurf zustimmen und die öffentliche Auslegung beschließen. Dies empfahl der Fachausschuss nach längerer Diskussion auch mit großer Mehrheit. Auf Antrag von Grünen-Ratsherr Detlef von Elling wurden die Teilgebiete Marxen und Brackel einzeln abgestimmt. Ausschussvorsitzende Ulrike Müller (Grüne) enthielt sich in beiden Fällen der Stimme, von Elling stimmte gegen die Teiländerung Marxen und für die Teiländerung Brackel.
Konflikt mit dem Zukunftskonzept?
In seiner Stellungnahme hatte ein Bürger moniert, dass die Samtgemeinde zu viel Gewerbeflächen ausweise und damit gegen die im Zukunftskonzept empfohlene Regel von maximal 20 Hektar innerhalb von vier Jahren verstoße. Die anwesende Planerin Susanne Vogel wies den Vorwurf zwar zurück und machte eine eigene Rechnung auf, die bis 2035 reicht. Mit ihrer Rechnung war von Elling aber gar nicht einverstanden. Seit 2008 habe die Samtgemeinde 87,4 Hektar Gewerbeflächen neu ausgewiesen, so von Elling, das seien mehr als 20 Hektar in vier Jahren.
Die Zukunft bis 2035 einzurechnen, sei unzulässig, weil in dieser Zeit noch weitere Flächen dazukommen könnten. Seine Hauptkritik richtete sich aber nicht gegen die Ausweisung an sich, sondern die Lage in Marxen. „Die neue Fläche ragt raus in die Landschaft. Das macht für mich gar keinen Sinn“, sagte er. Der Einwand seiner Fraktionskollegin Ulrike Müller gegen die Planungen für Marxen und Brackel: „Wir haben die verkehrliche Situation in dem Gebiet überhaupt nicht betrachtet!“
Günter van Weeren (CDU) erklärte, dass er kein Problem mit der Hektargröße der Neuausweisungen habe. Ziel sei es, Arbeitsplätze in der Samtgemeinde zur Verfügung zu stellen. Und Gerhard Schierhorn (UNS) wies darauf hin, dass es mehrere Gliedgemeinden in der Samtgemeinde gebe, die keine geeigneten Flächen zur Verfügung hätten und deshalb auf die Ausweisung von eigenen Gewerbegebieten verzichten würden. „Wir reden über Gewerbe in der Samtgemeinde Hanstedt“, stellte er klar, der Bedarf dafür sei da. Gewerbegebiete seien zwar Gemeindesache, aber dass sich die Bürgermeister in der Samtgemeinde Hanstedt absprechen und Gewerbegebietsplanungen koordinieren, sieht Schierhorn als großes Plus. So soll die Erweiterungsfläche in Marxen auch Betrieben aus der Gemeinde Hanstedt zugute kommen – weil Hanstedt aktuell keine eigen Flächen anbieten kann. Darüber hinaus seien die autobahnnahen Standorte Egestorf, Brackel und mit Abstrichen auch Marxen eh geeigneter für die Ausweisung von Gewerbegebieten.
Rechtssicherheit für die Anwohner
Einen Aufstellungsbeschluss empfahl der Ausschuss schließlich für die 50. Änderung des Flächennutzungsplans, Gegenstand ist die vorhandene Bebauung an der Straße Zur Sudermühle südlich von Sahrendorf. Das Areal liegt im Außenbereich, eine rechtliche Grundlage für die in der Nachkriegszeit entstandene, lose Bebauung fehlt bisher. „Ziel ist, im Zuge der Änderung des Flächennutzungsplanes, die planungsrechtliche Sicherung einer Bestandssituation an der Straße Zur Sudermühle und die Schaffung von kleinräumigen Ergänzungsmöglichkeiten der baulichen Strukturen, vorzubereiten“, heißt es in der Verwaltungsvorlage. Unter anderem geht es um die Existenzsicherung einer Anbieterin von Ferienwohnungen, hier gibt es dringenden Modernisierungsbedarf.
Die Planung der Gemeinde Egestorf in Abstimmung mit dem Landkreis, ein Bebauungsplanverfahren läuft, stieß zunächst auf einige Skepsis im Ausschuss. „Bestandssicherung ja, aber über einen solchen Hebel weitere Bebauung zuzulassen, tragen wir nicht mit“, sagte SPD-Ratsherr Manfred Lohr. Planer und Vertreter der Gemeinde mussten einige Überzeugungsarbeit leisten, um die vorhandenen Bedenken zu zerstreuen. Der punktgenaue Bebauungsplan lasse im ganzen Gebiet nur ein neues Gebäude sowie einige Modernisierungen zu, er diene der Legalisierung der vorhandenen Bebauung und schaffe kein Neubaugebiet, betonten sie. Zwar könne die Gemeinde Egestorf diesen B-Plan später theoretisch ändern, aber das sei nicht beabsichtigt und würde auch beim Landkreis auf Widerspruch stoßen. Der Ausschuss empfahl letztlich mit 7:2 Stimmen den Aufstellungsbeschluss, lediglich die Grünen stimmten dagegen. Von Rainer Krey
