You are currently viewing Mindestabstand beim Überholen: ADFC freut sich über aktualisierten Gesetzestext
„Das ist nicht zu übersehen!“ Bernd und Peggy Bicker (von links) von der ADFC-Ortsgruppe Seevetal sowie Geschäftsführer Aiko Röder und Sabine Wenzel von der Firma Wähler präsentieren das neue, gesponserte Banner. Rechts freut sich Gerhard Hahn vom ADFC-Kreisvorstand. Foto: ADFC

Mindestabstand beim Überholen: ADFC freut sich über aktualisierten Gesetzestext

Anzeige

Landkreis. Der Bundesrat hat sich geeinigt, der Formfehler in der vor einem Jahr veröffentlichen Novelle der Straßenverkehrsordnung (StVO) wird nun behoben. Beim Überholen von Radfahrern ist innerorts ein Mindestabstand von 1,50 Meter einzuhalten, außerorts sind es zwei Meter. „Endlich hat es dieser Mindestabstand auch in den Gesetzestext der StVO geschafft“, freut sich Karin Sager, Vorsitzende des Kreisverbandes Harburg des Allgemeinen Deutschen Fahrradclubs. „In den meisten kleinen und größeren Orten im Landkreis Harburg fahren Autos und Fahrräder im Mischverkehr. Jeder hat schon äußerst gefährliche Manöver erlebt. Viele Radfahrer haben Angst, die Fahrbahn zu nutzen und fahren deshalb ordnungswidrig auf Gehwegen.“

Damit der Gesetzestext bekannt wird, hat die Firma Tief- und Rohrleitungsbau Wähler GmbH aus Seevetal 30 Banner gespendet. Die acht ADFC-Ortsgruppen wollen diese an den verschiedenen Ortseingängen im Landkreis platzieren. Die genauen Standorte werden derzeit mit der Kreisverwaltung in Winsen abgesprochen. Wer ein gut einsehbares Privatgelände hat und ein Banner aufhängen möchte, kann sich im ADFC-Infoladen unter der Rufnummer (0 41 73) 5 99 26 73 melden. Der Dank der ADFC-Ortsgruppe Hanstedt-Salzhausen geht außerdem an drei Unternehmen aus Garstedt, die ebenfalls Banner gesponsert haben. cb/t