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Für den Erhalt der Oberschule am Buchwedel setzt sich der Gemeinderat Stelle mit einer Resolution ein. Foto: win

Gemeinderat bestätigt Resolution für Erhalt der Oberschule am Buchwedel

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Stelle. Im Rahmen der Neustrukturierung der Schullandschaft im Landkreis Harburg (der WA berichtete) bezog die Gemeinde Stelle eindeutig Stellung. Ihr Ziel: Die Oberschule am Buchwedel muss erhalten werden! Verwaltungsausschuss und Gemeinderat bestätigten in ihren jüngsten Sitzungen einstimmig den Inhalt einer Resolution, die der Fachausschuss im Februar auf den Weg gebracht hatte. Der Gemeinderat beschloss zudem in seiner Sitzung in der Steller Schulsporthalle eine Änderung der Richtlinien für die Sportförderung und – mit großer Mehrheit – eine Änderung seiner Geschäftsordnung.
Schulträger der Oberschule ist der Landkreis. Sie, so heißt es unter anderem in der Resolution, biete den jungen Menschen die Möglichkeit, den Haupt- oder den Realschulabschluss zu machen. Die Berufsorientierung spiele ab der siebten Klasse eine wichtige Rolle. Die Unterstützungsmaßnahmen beinhalten Kompetenzfeststellungen und Betriebsbesichtigungen sowie Bewerbungstraining. Die Betriebspraktika würden von Lehrkräften begleitet. Die Schule, so heißt es weiter, arbeite jahrgangsgebunden bis Klasse zehn und differenziere durch Kurse. Insbesondere für schwächere Schüler seien die kleinen Einheiten sehr wichtig. Die Oberschule am Buchwedel, so wird weiter festgestellt, „hat in den letzten Jahren beeindruckende Leistungen gezeigt und Qualifikationen erworben“. Der Status als MINT-Schule oder die Schulpartnerschaft im Rahmen eines Erasmus-Projektes seien besonders hervorzuheben.
Der Gemeinderat beschloss weiter, die Antragsfrist in den Richtlinien für die Sportförderung zu ändern. Die Förderung stellt eine freiwillige Leistung der Gemeinde dar. Sie hat die Bestandsentwicklung und die Bestandssicherung von Vereinen zum Ziel. Von der Aufstellung des Haushaltsplanes 2022 an müssen Anträge auf finanzielle Unterstützung, die den Haushalt des jeweiligen Folgejahres betreffen, jeweils bis zum 30. Juni des laufenden Jahres eingereicht werden. Der Verwaltungsausschuss hatte den Beschluss bereits im November 2020 gefasst. Die Vereine, die als förderungswürdig eingestuft wurden, sind frühzeitig im Vorwege unterrichtet worden.
Mit großer Mehrheit verabschiedete der Steller Gemeinderat eine neue Geschäftsordnung, die die Fassung aus dem Jahre 2017 ersetzt. Sie gilt für den Rat, den Verwaltungsausschuss sowie für die Fachausschüsse. Der Vorschlag der Verwaltung war zuvor intensiv erörtert worden. Die Kritik der Grünen – nach umfangreicher Darstellung in der Öffentlichkeit konnte sie während der Einwohnerfragestunde von einem Parteimitglied erneut ausgiebig vorgetragen werden – wurde dann relativ schnell abgehandelt. Ihnen ging es beispielsweise um die Streichung von Formulierungen, wonach Zuhörer in öffentlichen Sitzungen „die Beratungen nicht stören, insbesondere keine Zeichen des Beifalls oder des Missfallens geben“ dürfen und wonach Zuhörer „vom Ratsvorsitzenden aus dem Sitzungssaal verwiesen werden“ können.
Die große Mehrheit des Gemeinderates stimmte dem Vorschlag des Sozialdemokraten Bernd Henke zu. Nun heißt es in dem einschlägigen Paragrafen: „Zuhörer dürfen die Beratungen nicht stören.“ Die Entscheidung wurde mit 19 Ja-Stimmen getroffen. Vier Nein-Stimmen sowie zwei Enthaltungen wurden registriert. win