Buchholz. „Die Klimakrise ist da“, sagt Elisabeth Bischoff, Sprecherin des BUND-Regionalverbandes Elbe-Heide. „Die Risiken durch Hitze, Trockenheit und Starkregen im gesamten Bundesgebiet steigen stark an. Die extreme Hitzephase, die wir gerade erlebt haben, ist ein sicheres Zeichen dafür.“ Besonders betroffen seien schon heute die saisonal überwärmten Siedlungsgebiete. Die nächtliche Abkühlung verkürze sich und vermindere die Auskühlung von Gebäuden. Die Probleme lindern könnten laut Experten nur mehr Bäume, mehr Grün in den Städten. „In Buchholz scheinen die Planer und Grundstückseigentümer dafür noch nicht sensibilisiert zu sein“, schreibt Bischoff in einer Pressemitteilung des BUND. Vor einem Ärztehaus in der Innenstadt sei eine von mehreren großen, ortsbildprägenden alten Eichen gefällt worden. „Sollte das aus Gründen der Verkehrssicherungspflicht notwendig gewesen sein, mag das eine Erklärung sein“, sagt sie. „Trotzdem ist jeder Verlust großer Bäume in der Innenstadt sehr bedauerlich.“ Für jeden gefällten Baum sollte angemessener Ersatz geschaffen werden. Völlig unverständlich findet der BUND, dass an dem ehemaligen Standort der uralten Eiche nun kein neuer einheimischer Baum nachgepflanzt wurde, sondern eine Dünenlandschaft mit Palmen in Sand entstanden ist.
Palmen sind kein angemessener Ersatz
„Die fünf Pälmchen sind in keinster Weise ein angemessener Ersatz für die vorher vorhandene riesige alte Eiche und ihr Umfeld“, zeigt sich die BUND-Aktivistin verwundert. Der Sand heize sich bei Hitze extrem auf und lasse Regenwasser schnell versickern. Der kühlende Effekt der Eiche und des ehemals grünen Pflanzenteppichs unter dem Baum, der bei Regen Wasser aufgenommen und bei Trockenheit verdunstet hat, sei verloren gegangen. „Hoffen wir mal, dass diese Gestaltung nur ein vorübergehender Gag sein soll“, sagt sie. „Allerdings lässt der beträchtliche Aufwand zur Herstellung dieser Wüstenlandschaft anderes befürchten.“
Der BUND appelliert an die Stadtverwaltung, zukünftig dafür zu sorgen, dass in Buchholz der Paragraf 9, Absatz 2 der Niedersächsischen Bauordnung angewandt wird: Danach müssten nicht überbaute Flächen der Baugrundstücke zwingend Grünflächen mit Gras oder Gehölzen sein. Auch Pflasterungen und Plattenbeläge seien nur in geringem Maße zulässig. Die Vegetation müsse auf nicht überbauten Flächen eindeutig überwiegen. Bischoff: „Das würde der Überhitzung der Stadt entgegenwirken und wäre möglicherweise gleichzeitig ein Beitrag zur Erhöhung der Artenvielfalt.“ wa
