Bahlburg. Für Unruhe im Kreistag, in den Kommunen und nicht zuletzt bei den Bürgern sorgte in der vergangenen Woche die Nachricht aus dem Winsener Kreishaus, dass die Bundesgesellschaft für Endlagerung (BGE) den Salzstock Bahlburg als Modell nutzen möchte, um die für ein Endlager in Frage kommenden Standorte einzugrenzen und zu bewerten. Überrascht von dieser Unruhe meldete sich jetzt auch die BGE mit einer Pressemitteilung. Das Fazit: Alles halb so schlimm. „Ein Gebiet zur Methodenentwicklung ist nicht besser oder schlechter geeignet als andere Gebiete“, stellt die Gesellschaft klar.
Ein Gebiet zur Methodenentwicklung zu sein, bedeute nicht viel, hatte die Gesellschaft bereits in einem Schreiben an Bundestagsmitglied Michael Grosse-Brömer (CDU) geäußert. „Ein Gebiet zur Methodenentwicklung ist noch längst keine Standortregion“, heißt es in dem Schreiben. Um aber aus den 90 Teilgebieten, die man in ganz Deutschland ausgemacht hatte, wenige Regionen herauszufiltern, die als Standort für ein Endlager in Frage kommen, sei es notwendig, Methoden zu erarbeiten, mit denen man einen geeigneten von einem ungeeigneten Standort abgrenzen könne.
Zunächst gehe es darum, die Anforderungen und Rahmenbedingungen für die repräsentativen vorläufigen Sicherheitsuntersuchungen für alle 90 Teilgebiete umzusetzen. Dabei soll von Anfang an ein Praxisbezug realisiert werden, unter anderem indem man die Methoden mit Hilfe von Daten aus Teilgebieten mit unterschiedlichen Wirtsgesteinen entwickelt. So sei man auf den Salzstock in Bahlburg gekommen, der damit quasi ein Pilotprojekt für die Methodenentwicklung für ein Gebiet mit Salz wurde.
„Diese Teilgebiete sind sehr unterschiedlich und decken alle für die Endlagerung in Frage kommenden Wirtsgesteine Salz, Ton und Kristallin ab“, heißt es von der Bundesgesellschaft. Dass ein Gebiet für die Methodenentwicklung eine Rolle spielt, bedeute aber nicht, dass es besonders geeignet oder ungeeignet wäre. „Ein Gebiet zur Methodenentwicklung ist noch längst keine Standortregion“, so die Bundesgesellschaft.
Die späteren Standortregionen werden erst am Ende der Phase I des Standortauswahlverfahrens vom Bundestag festgelegt. Erst danach kommen auch Bohrungen, seismische Messungen oder andere Erkundungsmethoden zum Einsatz. Bis dahin werde lediglich mit vorliegenden oder zusätzlich erhobenen Geodaten gearbeitet. Dabei gehe es um praktische Fragen wie: Wie viele Bohrungen gibt es in diesem Teilgebiet und was lässt sich aus den Daten für die geologische Beschreibung des Gebiets ableiten?
Im Frühjahr 2022 werde die BGE dann ihre Methoden vorstellen und sie auf alle 60 Salzstöcke, die als Teilgebiete benannt wurden, anwenden. Eine endgültige Standortentscheidung soll dann 2031 fallen. fw