Winsen. Die Ständige Impfkommission (StiKo) gibt sich in Sachen Corona-Schutz für Minderjährige noch zurückhaltend, die Politik fordert mit Nachdruck eine Impfempfehlung auch für 12- bis 17-Jährige – und vor Ort sitzen die Haus- und Kinderärzte und müssen den Patienten ihre Einschätzung geben. Doch wenn sich Kinder und Jugendliche nach Rücksprache mit ihren Eltern entschieden haben, eine Corona-Impfung haben zu wollen – wie aufwändig ist es dann, sie tatsächlich zu bekommen?
„Sofern die Impfung sowohl vom Kind als auch vom Sorgeberechtigten erwünscht ist, impfen wir in unseren Impfzentren in Winsen und Buchholz ohne Bedenken“, sagt dazu Kreissprecher Bernhard Frosdorfer. Und zwar ohne Einschränkungen: „Wir impfen im Landkreis Harburg durchgehend Kinder ab 12 Jahren mit dem RNA-Impfstoff Corminaty von Biontech Pfizer.“ Eine vorherige Beratung beim Kinderarzt könne sinnvoll sein, „ist aber nicht Voraussetzung.“ Natürlich kann man die Impfung auch bei seinem Arzt vornehmen lassen.
Für die Impfzentren sei bei Minderjährigen eine vorherige Terminvereinbarung über das Portal oder die Hotline des Landes Niedersachsen zwar wünschenswert, aber wenn Impfstoff zur Verfügung stehe, werde in Winsen auch schon mal ohne Termin geimpft: „Wir weisen dann niemanden ab“, betont Frosdorfer. Doch auch Termine werden mittlerweile sehr kurzfristig vergeben.
Insgesamt haben im Kreis Harburg knapp 20 Prozent der 12- bis 17-Jährigen eine Erstimpfung erhalten. Die aktuellen Zahlen nach Impfzentren aufgeschlüsselt: In Winsen hatten bis zum gestrigen Mittwoch 1129 Kinder und Jugendliche ihre Erstimpfung erhalten, 177 sind vollständig geimpft und 119 haben bereits Termine erhalten. Buchholz meldet 1329 Erstgeimpfte, 170 vollständig Geimpfte sowie 110 Jungen und Mädchen mit einem bevorstehenden Termin.
Voraussetzungen für die Impfungen ab dem zwölften Lebensjahr sind: Bei Kindern von 12 bis 15 Jahren muss ein Sorgeberechtigter bei der Impfung dabei sein. 16- und 17-Jährige müssen eine Einverständniserklärung des Sorgeberechtigten mit entsprechender Unterschrift vorweisen.
Spätestens am Sonntag, 5. September, muss der Termin für die Erstimpfung wahrgenommen werden, da die Impfzentren bekanntlich zum 30. September schließen. Bei niedergelassenen Ärzten kann man natürlich auch danach noch eine Corona-Schutzimpfung vornehmen lassen. Von Thomas Mitzlaff
