Eichholz. Martin Petrat ist Spediteur, das Gewerbegebiet Eichholz ist seine Basis, und da wohnt er auch. Mit einem gewissen Vaterstolz meldete er sich jetzt beim WA und berichtete, dass in diesem Jahr im Storchnest auf seinem Gelände sogar drei Jungstörche zu sehen seien. Im April 2020 war Petrats Storchennest noch ein sehr sensibles Thema. Der Spediteur hatte damals bemerkt, dass der Mast, der das Nest trägt, marode war, und er kappte aus Sicherheitsgründen das gesamte Nest. Der Mast musste erneuert werden.
Eine Aktion, die zunächst den Storchenberater des Naturschutzbundes (Nabu) auf den Plan rief und später auch die Untere Naturschutzbehörde des Landkreises Harburg. Was Petrat nicht wusste, ist, dass er mit der Kappung des Nestes gegen das Bundesnaturschutzgesetz verstoßen hatte. Der Storch zählt zu den streng geschützten seltenen Tierarten. Daher gilt, dass ein Horst, wenn er einmal als Nisthilfe von einem Storch genutzt wurde, eben dem Bundesnaturschutzgesetz unterliegt. Sprich: Ohne Genehmigung darf man nicht ran ans Nest. In Eichholz steht das Storchennest bereits seit 2015 und wurde dann 2019 erstmals von einem Storchenpaar genutzt. Petrat hätte das Storchennest also nicht abbauen dürfen.
Der Streit aus dem Vorjahr ist aber lange beigelegt, auch die Untere Naturschutzbehörde beließ es bei einer schriftlichen Belehrung und sah von einer Ordnungswidrigkeitsanzeige ab. Auch Martin Petrat kann heute über die damalige Aufregung schmunzeln. Vor allem aber erfreuen seine Frau und er sich am Anblick der aktuell fünf Störche im Horst. Die drei Jungstörche sind gerade mit ihren ersten Flugversuchen beschäftigt. Und irgendwie macht es den Spediteur auch stolz, dass auf seinem Horst mittlerweile so viel los ist. Von Björn Hansen
