Landkreis. Der Fehldruck auf den von der Kreisverwaltung bestellten Bundestagswahlstimmzetteln (der WA berichtete) verursacht zusätzliche Druckkosten in Höhe von 15 000 Euro. „Es wird zurzeit geprüft, ob dieser Schaden durch eine Versicherung übernommen wird“, antwortete Jens Gardewischke, Abteilungsleiter Allgemeiner Service und Kommunalaufsicht beim Landkreis Harburg, jetzt auf eine Nachfrage der FDP-Fraktion im Kreistag.
Zum Hintergrund: 200 000 Stimmzettel, die von den Gemeinden zum Teil bereits für die Briefwahl eingesetzt wurden, weisen einen Fehler auf. Der Name des CDU-Wahlkreiskandidaten Michael Grosse-Brömer wurde 2pt größer abgedruckt als die der Mitbewerber. Die FDP fragt nach und will unter anderem wissen, ob die Druckerei die Schriftgröße absprachewidrig vergrößert hat. „Im Gegensatz zur Kommunalwahl müssen die Stimmzettel der Bundestagswahl ganz genaue Maße einhalten, damit der Blindenverband in der Lage ist, hierfür Wahlschablonen zu erstellen“, erklärt Gardewischke. Die Druckerei habe daher das vom Kreiswahlleiter zur Verfügung gestellte PDF nicht in ihre Druckaufbereitung übernehmen können, sondern musste den Stimmzettel neu erstellen.
„Die Druckerei erhielt die Vorgabe, alle Felder der Parteien und die Schriftgrößen für die Parteien gleich groß zu erstellen.“ Bei Michael Grosse-Brömer, dem ersten Erststimmenkandidaten, hat das bekanntermaßen nicht geklappt.
Der Fehler sei auch auf dem als PDF-Format übersandten Musterstimmzettel enthalten gewesen, die Druckfreigabe vom Wahlteam gab es trotzdem. „Regressionsansprüche gegen die Druckerei bestehen nicht, da die Druckfreigabe durch das Wahlteam erfolgte. Ohne Anerkennung einer Rechtspflicht ist uns die Druckerei auf dem Kulanzweg bei den zusätzlich entstandenen Druckkosten entgegengekommen“, betonte Jens Gardewischke.
Das Risiko eines Wahleinspruchs könne nicht abschließend eingeschätzt werden, ergänzt der Abteilungsleiter. Es werde davon abhängen, wie knapp das Wahlkreisergebnis bei der Erststimme ausfällt und wie hoch die Anzahl der letztendlich fehlerhaften Stimmzettel sei, die abgegeben werden. „In Zusammenarbeit mit den Gemeinden bittet die Kreiswahlleitung die Wahlberechtigten, die ihre Briefunterlagen und damit ein fehlerhaften Stimmzettel bereits erhalten haben, diesen in den Rathäusern zu tauschen.“
Um die Druckfreigabe nicht zu verzögern, wurde davon abgesehen, ein Verfahren anzuwenden, wie es beispielsweise die Samtgemeinde Elbmarsch vorgenommen hat. „Dort soll den Vertrauenspersonen der Wahlvorschläge für die Kommunalwahl die Musterstimmzettel vor der Druckfreigabe zur Ansicht und Freigabe zugesendet worden sein“, schrieb die FDP-Fraktion in ihrer Anfrage. Grundsätzlich sei das möglich, so Jens Gardewischke. Aber: „Gerade in den Ferien möchten die Wahlberechtigten ihre Wahlunterlagen so schnell wie möglich bekommen, damit sie noch vor ihrer Abreise per Briefwahl an der Wahl teilnehmen können.“ mhe