Hakenkreuze oder ein Porträt von Hitler mit Sonnenbrille und Zigarre: Eine harte Strafe gab es jetzt für einen uneinsichtigen Seevetaler, der wegen des Tatvorwurfs Volksverhetzung vor Gericht stand.
Winsen. Was da so jeden Tag an Müll durch soziale Netzwerke rauscht, will man gar nicht wissen. Ein 33 Jahre alter Seevetaler allerdings musste jetzt erfahren, wie verhältnismäßig hart die Justiz auf Nazi-Hetze im Netz reagiert. Das Amtsgericht Winsen hatte den Mann wegen Volksverhetzung und der Veröffentlichung von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen angeklagt.
2019 und 2020 chattete der 33-Jährige bei Whatsapp in einer Gruppe, die sich zunächst „Kranke Perverse Scheiße“ nannte, später dann aber mit einem Totenkopf-Symbol gekennzeichnet wurde. Seine Beiträge waren übersichtlich in der Anzahl, aber eindeutig im Inhalt. Im Vergleich harmlos waren da Nachrichten mit einem dreiteiligen Puzzle einer NSDAP-Flagge, Hakenkreuze oder ein Porträt von Hitler mit Sonnenbrille und Zigarre.
Vor allem strafrechtlich relevanter ging es aber auch. Da war ein Post mit Bildern von Hitler und Bundeskanzlerin Angela Merkel, versehen mit dem Schriftzug „Gute Zeiten – Schlechte Zeiten“. Ein weiterer Post zeigte Hitler sozusagen als Matchwinner eines Videospiels, versehen mit den Text-Bausteinen „6 Millionen“, „Victory Royale“ und „Guter Junge“. Als besonders widerwärtig stuften Richter und Staatsanwalt einen Post ein, der zeigt, wie sich ein dunkelhäutiges Kind selbst in der Toilette herunterspült, dazu der Text „Ich muss“.
Nicht radikal, sondern dem Gruppenzwang erlegen
Da stellte sich die Frage nach der Gesinnung. Der Verteidiger hatte das Wort. Der Angeklagte wollte sich nicht äußern. Diese Strategie, das darf man vorwegnehmen, ging kläglich daneben, auch weil das, was der Verteidiger vortragen konnte, weitesgehend jämmerlich war. Eine Entschuldigung des Angeklagten, ein Anzeichen von Reue, auch das darf man vorwegnehmen, gab es nicht.
Sein Mandant sei weder extrem noch radikal, auch kein Rechter, sondern nur durch Zufall in diese Gruppe geraten. Die Mitglieder dieser Gruppen hätten sich als „hart und verwegen“ beweisen wollen und sich mit ihren Beiträgen gegenseitig überboten. Unterboten müsste es eigentlich heißen. Die Chat-Mitglieder hätten sich hoch gepusht mit Grenzüberschreitungen und Gewaltszenen.
Der „Victory Royale“ in diesem Zusammenhang waren dann Videos von Enthauptungen.
Die weiteren Einlassungen des Verteidigers waren nicht besser. Seinem Mandanten sei das Ganze unangenehm, er habe sich nun den Vorwürfen stellen wollen, räume alle Vorwürfe auch ein und sehe darin eine „echte Dummheit“. Weiter kann man einer ernstgemeinten Einsicht kaum vorbeischießen.
Dabei hatte der Angeklagte zunächst Einspruch gegen den vorliegenden Strafbefehl eingelegt, erst deshalb war es zur Verhandlung gekommen. Und der Verteidiger hatte da zu Beginn das Rechtsgespräch gesucht, um eine Einstellung des Verfahrens zu erreichen.
Schwere Vorwürfe von seiten des Staatsanwalts
Staatsanwaltschaft und Gericht allerdings waren sich einig in der Bewertung des Sachverhaltes und diesen in der Konsequenz hart zu bestrafen. Der Staatsanwalt stufte die Handlungen des Angeklagte als „nicht nachvollziehbar“, auch als „Jux“ seien seine Beiträge nicht verständlich. Auch der Richter beklagte die „Geschmacklosigkeit“ und die „widerlichen Bilder“. Von der Bank des Angeklagten gab es dazu den nächsten ärmlichen Versuch, so etwas wie Reue zu zeigen. Sein Mandant habe über alles „über die Distanz mit einer gewissen Ernsthaftigkeit nachgedacht“.
Im Plädoyer des Staatsanwaltes dürften dem Angeklagten und seinem Verteidiger klar geworden sein, worum hier verhandelt worden war. Der öffentliche Frieden sei gestört worden und Menschen böswillig verächtlich gemacht worden. Der Angeklagte müsse dem rechten Spektrum zugeordnet werden, im Chat sei es um Rassismus und Nationalsozialismus gegangen. „Es ging um Beifall“, so der Staatsanwalt, der eine neunmonatige Freiheitsstrafe, ausgesetzt zur Bewährung, forderte.
Die Verteidigung blieb ihrer Linie treu. Der 33-Jährige sei der Gruppendynamik im Chat erlegen. Es seien lediglich einige „inakzeptable Sätze“ gefallen, die mit einer Geldauflage bis 600 Euro zu ahnden seien. Auf das Recht des letzten Wortes verzichtetet der Angeklagte.
Der Amtsrichter sprach das Urteil: Neun Monate Freiheitsstrafe, ausgesetzt zur Bewährung auf drei Jahre, eine Geldauflage von 1000 Euro sowie die Verpflichtung innerhalb von sechs Monaten eine Gedenkstätte des Nationalsozialismus zu besuchen. „Aus der heutigen Verhandlung ergibt sich nur ein Schluss, nämlich die radikale Gesinnung des Angeklagten“, stellte der Richter klar. Der Chat und seine Beträge würde eine immense Gefahr bergen und könnte auch zur Anwerbung Anderer geeignet sein.
Der „Totenkopf“-Chat hat rund 350 Mitglieder. Und der ganze Müll ist im Internet zu finden.
Von Björn Hansen
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