Ein persönlicher Tiefpunkt: Ein Angeklagter erhielt jetzt in Winsen die dritte Chance zur Bewährung. Die Wende muss jetzt gelingen.
Winsen. Wie beschreibt man einen persönlichen Tiefpunkt? Vielleicht so: Ein Mann Anfang 30 merkt, dass die Ehe bröckelt und er zuviel trinkt. Es ist ein Tag, an dem nichts mehr geht. Er trinkt wieder zuviel, streitet sich wieder. Er braucht mehr Alkohol, seine Frau will ihm keinen holen, also setzt er sich ins Auto und fährt selbst los. Eine grandios dumme Idee, denn er ist mit weit mehr als zwei Promille unterwegs, schrammt dabei ein anderes Fahrzeug, kauft an der Tankstelle Alkohol, fährt zurück und wählt die 116117, den ärztlichen Notruf, und klagt über seine Hilflosigkeit. Fun Fact: Die Tankstelle war knapp 100 Meter entfernt.
Wenig später stehen Polizei und Rettungsdienst vor der Tür. Der Mann ist überfordert, fühlt sich falsch verstanden. Als der Polizist ihn in Richtung Rettungswagen bugsieren will, hagelt es üble Schmähungen, er werde ihn „kaltmachen“ raunt der Mann dem Polizisten zu. Das macht in Summe Straßenverkehrsgefährdung, unerlaubtes Entfernen vom Unfallort, Fahren ohne Führerschein, den hat er nie gemacht, sowie Beleidigung und Bedrohung.
Angeklagter kommt aus der Entgiftung ins Gericht
Der Mann saß jetzt auf der Anklagebank des Winsener Amtsgerichts, der geschilderte Abend, der so dermaßen mies lief, ist etwas mehr als ein Jahr her. Mittlerweile hat der 32-Jährige Privatinsolvenz angemeldet. Zum Gerichtstermin kommt er direkt aus der Entgiftung, danach soll es gleich in die 13-wöchige Therapie gehen. Er habe erst mit etwa 30 angefangen zu trinken. Einen Auslöser für den steigenden Konsum könne er nicht nennen, berichtet der Winsener vor Gericht.
Den Abend erinnere er noch. Er räume alle Tatvorwürfe ein, er schäme sich und bedauere die Vorfälle sehr, erklärt der Pflichtverteidiger. Vor allem sei er froh, dass niemand zu Schaden gekommen sei. Ausnahme ist das Auto, an dem er vorbeischrammte: Ein wirtschaftlicher Totalschaden in Höhe von 2500 Euro, die Reparatur lohnt sich also nicht.
Am Tatabend war es noch zur Untersuchung ins Krankenhaus gegangen. Er sei in einem „allgemein schlechten Zustand“ gewesen, sagt der Angeklagte selbst. Der begleitende Polizist muss den Betrunkenen für das Protokoll einschätzen. „Aggressiv“, „redselig“, „weinerlich“, „hilflos“ und sogar „suizidgefährdet“ sind die Adjektive, die der Beamte niederschreibt. Bei ihm will sich der Angeklagte noch entschuldigen für die Beleidigungen und die Bedrohung. Er hatte gehofft, den Beamten im Gerichtssaal anzutreffen.
Der Zustand des Mannes in Zahlen: Zweieinhalb Stunden nach dem Vorfall werden 2,3 Promille festgestellt. Der Pflichtverteidiger rechnet hoch. Das macht man, wenn es dem Angeklagten bei der Bewertung der Taten Milde einbringen kann. 2,73 Promille lautet sein Schätzung. Ein guter Wert, um auf eine verminderte Schuldfähigkeit zu plädieren. Der Richter sieht immerhin eine „absolute Fahruntüchtigkeit“.
Therapie und Insolvenz sollen den Neustart ermöglichen
Der 32-Jährige gibt sich glaubhaft geläutert. Dieser Abend sei ein heilsamer Schock gewesen. Endlich habe er einen der nicht leicht zu ergatternden Therapieplätze bekommen. Auch die Privatinsolvenz gehöre in den Rahmen eines Aufräumprozesses. Die Therapie soll zum Neustart verhelfen. Er habe die hohe Motivation, sein Leben in den Griff zu bekommen, sagt der Pflichtverteidiger über seinen Mandanten. Möglicherweise könne er auch seinen Job als Müllwerker behalten.
Im Wege stehen diesem Anfang vor allem eine Reihe an Vorstrafen. Betrug und Computerbetrug in fast 50 Fällen brachten dem Mann Geldstrafen ein, für weitere Betrugsdelikte sowie Körperverletzung gab es Freiheitsstrafen. 2017 wurde er aus der Haft entlassen, zwei Drittel der Strafe hatte er abgesessen, zwei Bewährungen sind jetzt verletzt und damit hinfällig. Für die Verurteilung ließ das nichts Gutes ahnen. Kann es da noch einmal Bewährung geben?
Aber schon das Plädoyer des Staatsanwalts ging in eine gute Richtung. „Wie sieht in diesem Fall eine gerechte Strafe aus?“, fragte er. Die Anklage habe es schon in sich, gleichwohl habe sich der Angeklagte „vollumfänglich eingelassen“. Damit sei er bei einem Strafmaß von neun Monaten Freiheitsstrafe. Die könne zur Bewährung ausgesetzt werden, wenn der 32-Jährige einen Therapieverweis akzeptiere. Die Bewährung tritt dann erst in Kraft, wenn die Therapie komplett absolviert worden ist. Der Angeklagte akzeptierte diese Vorgabe.
Ein wohlwollendes Urteil und eine deutliche Warnung
Der Pflichtverteidiger führte die psychische Ausnahmesituation ins Feld, sein Mandant habe die Taten unter Suchtdruck begangen. Auf ihn komme wegen des Unfallschadens noch der zivilrechtliche Regress zu. Er forderte eine sechsmonatige Freiheitsstrafe oder eine Geldstrafe von 1800 Euro.
Der Vorsitzende Richter nahm sich Zeit für das Urteil und folgte dann weitesgehend der Forderung der Staatsanwaltschaft: Neun Monate Freiheitsstrafe. Ausgesetzt zur Bewährung, die allerdings für vier Jahre gilt. Zudem ist dem Angeklagten untersagt, innerhalb der nächsten neun Monate eine Fahrerlaubnis zu erwerben.
Die Ansprache war deutlich. „Sie sind ein Bewährungsversager, zwei Chancen haben sie jetzt schon vergeben“, redete der Richter dem 32-Jährigen ins Gewissen. Für eine Bewährung sprächen das Geständnis und eben die starke Alkoholisierung. Klar sei aber auch, dass die Bewährungsstrafe nur in Kraft trete, wenn der Angeklagte die begonnene Therapie komplett absolviere. Außerdem müsse er 150 Sozialstunden leisten.
Eine Warnung gab es zum Abschluss vom Richter: „Ohne Therapie keine Bewährung, da können dann auch noch so viele Geständnisse kommen. Bei Abbruch erleben Sie meine allergische Reaktion.“ Auch bei einer erneuten Straffälligkeit sei die Bewährung weg.
Von Björn Hansen