Lärm durch Autoposer: Die Stadt Winsen zieht in Hoopte die Notbremse und verhängt ein Betretungsverbot für den Fähranleger.
Hoopte. Laute Musik schallt aus mobilen Boxen, quietschende Reifen auf dem Asphalt und jede Menge Müll: Das nächtliche Geschehen auf dem Hoopter Fähranleger ist den Behörden schon länger ein Dorn im Auge. Nachdem sich die Beschwerden von Anwohnern sowie entsprechende Polizeieinsätze gehäuft haben, zieht die Stadt Winsen jetzt die Notbremse: Sie hat ein nächtliches Betretungsverbot für den Fähranleger alljährlich vom 1. April bis 31. Oktober ausgesprochen.
Laut Stadt hat sich der Anleger in den vergangenen zwei Jahren in der wärmeren Jahreszeit zu einem Treffpunkt der „Autoposer-Szene“ entwickelt. Dabei habe es sich nicht immer um dieselben Gruppierungen, sondern um einen wechselnden Personenkreis gehandelt. Die Abläufe aber sind stets ähnlich: Laute Musik, sowie Motoren- und Reifengeräusche bis in die frühen Morgenstunden, „die Nachbarschaft wird massiv in ihrer besonders geschützten Nachtruhe gestört“, sagt Stadtsprecher Theodor Peters. Zudem ließen die Gruppen größe Mengen Verpackungsmüll und Glasscherben zurück.
Einsatzschwerpunkt der Polizei
Gerade auch bei milden Temperaturen hätten sich die Verstöße gegen die Nachtruhe zuletzt nicht auf die Wochenenden beschränkt, schildert Peters. Der Fähranleger sei mittlerweile ein Einsatzschwerpunkt der Polizei.
Selbst wenn es den Einsatzkräften gelang, Ruhe herzustellen, war das offenbar zumeist nicht von langer Dauer. Denn kaum war eine Gruppe dem ausgesprochenen Platzverbot gefolgt, ließ sich die nächste dort nieder.
Deshalb ist es laut Stadt Winsen am effektivsten, präventiv ein Betretungsverbot auszusprechen, damit sich Feiernde dort gar nicht erst niederlassen dürfen.
Umgesetzt wird ein solches Verbot in Form einer Allgemeinverfügung im Zuge der Gefahrenabwehr. Die Stadt begründet dies damit, dass durch Müll und Störung der Nachtruhe ein „Schaden für die öffentliche Sicherheit und Ordnung eingetreten“ sei, der eine konkrete Gefahrenlage begründe. Zum gleichen Instrument war im Verlauf des Sommers auch schon in Lüneburg gegriffen worden, als Menschenmassen auf einer Brücke im Wasserviertel feierten, dort keine Abstände einhalten konnten, die Nachtruhe störten und ebenfalls viel Müll zurückließen.
Für den Hoopter Fähranleger schreibt die Allgemeinverfügung konkret vor, dass das Betreten von April bis Oktober von 22 bis 6 Uhr untersagt ist. „Denn erfahrungsgemäß finden die Ruhestörungen hauptsächlich in den wärmeren Monaten statt“, sagt Stadtsprecher Peters.
Ein Bußgeld von 100 Euro
Zwar seien vom Verbot natürlich unbeteiligte Dritte betroffen, die den Bereich lediglich passieren oder gemütlich am Fähranleger sitzen wollen. Dennoch sei die Verfügung ein angemessenes Mittel, um der Gefahrenlage zu begegnen, betont die Stadt in der Begründung. Denn man könne keine dauerhafte Verletzung der öffentlichen Ordnung akzeptieren. Verstöße gegen das Betretungsverbot können mit 100 Euro Geldstrafe geahndet werden. Polizei und Stadt würden die Einhaltung kontrollieren, betont Theodor Peters.
Von Thomas Mitzlaff