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Das ehemalige China-Restaurant Hei-Nun im Winsener Luhe-Park wird von Handwerkern und DRK-Mitarbeitern gerade zu einer Impfstation umfunktioniert. Wann hier der Startschuss fällt, ist noch offen. (Foto: bjh)

Impfen im China-Restaurant

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DRK bereitet Impfstation vor und bittet um Geduld. Neue Corona-Verordnung tritt in Kraft

Winsen. Man könnte von einer gewissen Ironie sprechen: Winsens neue Impfstation wird ausgerechnet in einem ehemaligen China-Restaurant eingerichtet. Fakt ist in jedem Fall, dass das Hochschnellen der Corona-Infektionen auch im Landkreis Harburg die Bürger beunruhigt und der Ansturm auf die mobilen Impfangebote groß ist. In Buchholz haben die Johanniter bereits im Einkaufszentrum Buchholzer Höfe ihre Impfstation eröffnet. Auch hier türmte sich die Warteschlange bereits rund zwei Stunden vor dem ersten Impftermin auf. Zudem gab es im Ablauf Probleme, mit der sogenannten Digitalen Wartenummer kamen nicht alle Impfwilligen zurecht.

Vorbereitungen für das Hei-Nun benötigen Zeit

Bis auch in Winsen eine Impfstation ihre Arbeit aufnehmen kann, wird es noch eine Weile dauern. Der Ort steht zumindest fest. Im ehemaligen China-Restaurant Hei-Nun im Winsener Luhe-Park haben jetzt die Arbeiten begonnen. Nach knapp zehn Monaten Leerstand stand gestern erst einmal die Grundreinigung an. Weitere Umbauten müssen noch folgen, bis das Deutsche Rote Kreuz (DRK) Harburg-Land die Impfstation in Betrieb nehmen kann. „Das braucht seine Zeit, wir können nur um Geduld bitten“, sagt Michael Thomas, der für das DRK bereits im Impfzentrum Winsen aktiv war.

Neben der baulichen Ertüchtigung braucht es vor allem Personal und Impfstoff, beides bestenfalls in ausreichender Menge. Wie dann der Impfbetrieb im Hei-Nun ablaufen wird und an welchen Tagen Impfangebote gemacht werden können, hängt wesentlich von Personal und Impfstoffmenge ab. Gerade wegen der gestiegenen Nachfrage gilt beim DRK der Impfstoffsicherung eine besondere Priorität. Federführend ist insgesamt der Landkreis Harburg. Hier heißt es offiziell, dass die Planungen und Vorbereitungen laufen und Details abgestimmt würden.

Das ehemalige China-Restaurant bietet ausreichend Platz für eine Impfstation und hat dazu einen recht großen Parkplatz. Auch eine Bushaltestelle gibt es vor der Tür. Als möglicher Standort war nach WA-Informationen auch die Stadthalle in Winsen im Gespräch. Dort war bereits das Impfzentrum untergebracht. Allerdings ist die Impfstation kleiner dimensioniert. Zudem soll die Stadthalle bald saniert werden. Die Planungen dafür stehen ganz am Anfang, momentan werden Vergabekriterien für den Auftrag im Rathaus abgefragt.

Neue Warnstufen werden Ungeimpfte einschränken

Beim DRK, aber auch zum Beispiel in der Kreisverwaltung laufen täglich zahlreiche Anrufe und Mails auf, in denen nach Impfterminen in Winsen und Umgebung gefragt wird. Das Interesse an der Impfung ist wieder riesig, wobei bisher vor allem die dritte Impfung, die sogenannte Booster-Impfung, durch die Impf-Teams verabreicht wird. Erstimpfungen dagegen sind noch eher die Ausnahme.

Den Druck auf die Ungeimpften erhöht jetzt aber das Land Niedersachsen mit seiner erneuerten Corona-Verordnung, die am Mittwoch in Kraft trat. Die Maßnahmen werden noch einmal deutlich ausgeweitet und intensiviert. Das Zusammentreffen vieler Menschen in Innenräumen wird nur noch geimpften und genesenen Menschen gestattet. Bei einer stärkeren Belastung des Gesundheitssystems werden diese zusätzlich einen negativen Test benötigen. In vielen Bereichen des öffentlichen Lebens greifen verschärfte 2G-Regeln und später in Warnstufe 2 dann auch 2Gplus-Regeln. Dies gilt etwa in der Gastronomie, bei Veranstaltungen, beim Sport, beim Friseur oder bei der Beherbergung. Maskenpflicht und Abstandsgebote werden ausgeweitet. Drinnen gelten strengere Schutzmaßnahmen als draußen.

Auch die Warnstufen treten früher in Kraft, Warnstufe 1 bereits ab einer Sieben-Tages-Hospitalisierungsinzidenz von drei, vorher war sechs das Limit, Warnstufe 2 bei einer Hospitalisierungsinzidenz von sechs und Warnstufe 3 dann bei neun. Im Landkreis gilt die Warnstufe 1. Wird der Grenzwert mindestens fünf Tage lang überschritten, gilt die nächste Warnstufe.

Im ÖPNV gilt jetzt 3G, Kontrollen angekündigt

Bei der Kreisverkehrsgesellschaft (KVG) müssen Fahrgäste zur Mitfahrt geimpft, genesen oder getestet sein und einen entsprechenden Nachweis bei sich tragen, welcher auf Verlangen vorzuzeigen ist. Als Testnachweis anerkannt wird ein Antigen-Schnelltest oder ein PCR-Test. Der Antigen-Schnelltest darf vor Fahrtantritt nicht älter als 24 Stunden sein und muss von einer offiziellen Teststation durchgeführt werden. Der PCR-Test darf nicht älter als 48 Stunden sein.

Ausgenommen von der 3G-Regel im ÖPNV sind Kinder, die das sechste Lebensjahr noch nicht vollendet haben sowie Schüler. Die Einhaltung von 3G in den Bussen der KVG wird stichprobenhaft durch Kontrolleure sowie durch staatliche Ordnungskräfte kontrolliert. Ein Verstoß gegen die 3G-Pflicht stellt eine Ordnungswidrigkeit dar und kann mit einem Bußgeld geahndet werden. Die KVG weist darauf hin, dass die 3G-Regel auch für den On-Demand-Verkehr elbMOBIL gilt. Gleiches gilt auch für den Hamburger Verkehrsverbund (HVV).

Per Bundesgesetz ist der Corona-Schutz am Arbeitsplatz erhöht worden. Dort gilt jetzt 3G. Ungeimpfte, die nicht von zu Hause arbeiten können, müssen dem Arbeitgeber einen tagesaktuellen Test oder einen maximal 48 Stunden alten PCR-Test vorlegen. Auch ein Selbsttest vor Ort unter Aufsicht des Arbeitgebers ist möglich. Der Arbeitgeber ist auch verantwortlich für die Kontrolle, die vor Betreten der Arbeitsstätte vorzunehmen ist, und soll den Beschäftigten mindestens zwei kostenlose Tests pro Woche anbieten.
Die Kreisverwaltung ist mit insgesamt mehr als 1000 Mitarbeitern in Winsen sowie den Außenstellen einer der größten Arbeitgeber im Landkreis Harburg. Dort ist man seit Beginn der Pandemie bereits vornehmlich zu Homeoffice und Tele-Arbeit übergegangen. Auch die Terminvergabe für den Bürgerservice hätte sich bewährt, so Kreispressesprecher Andres Wulfes. Daher müsse man auch nicht die Öffnungszeiten einschränken. Gleichwohl müsse auch der Impfstatus aller Mitarbeiter jetzt abgefragt werden.

Von Björn Hansen

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