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BU: Mit einer Spitzengeschwindigkeit von 137 Kilometern pro Stunde wurde der Angeklagte während der Verfolgungsjagd innerorts geblitzt. Die Lichtbildaufnahme half dem Gericht, den vor der Polizei flüchtenden Fahrer zu identifizieren. (Foto: AdobeStock)

Sitzt ein Mann im Cayenne

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Eine wilde Fahrt kostet einen 29-Jährigen die Aussicht auf den Führerschein und 2700 Euro.

Winsen. Für alle, die denken, dass es schon schlimm genug wäre, sich mit der Polizei eine wilde Verfolgungsjagd in hohem Tempo zu leisten, denen verpasst das Strafrecht noch eine Kirsche auf der Torte: Vor dem Amtsgericht Winsen gab es jetzt diesen Fall. Der 29 Jahre alte und führerscheinlose Angeklagte hatte im April dieses Jahres im Porsche Cayenne wirklich alles an Waghalsigkeiten und Gefährdungen aufgeboten, was geht. Aber dass er die Polizei dabei abhängt hatte, das war ein verbotenes Kraftfahrzeugrennen. Das lässt die Polizei wie einen schlechten Verlierer aussehen, richtig ist jedoch, dass diese fahrerische Leistung strafverschärfend ins Urteil eingeht.

Der Porsche Cayenne war vor Kurzem bereits metaphorisch in Saal 214 geparkt. Die Halterin war angeklagt worden, das PS-starke und umweltschädliche Fahrzeug jemandem überlassen zu haben, von dem sie gewusst habe, dass dieser keine Fahrerlaubnis habe. Das wäre Vorsatz und damit strafbar gewesen, war aber nicht zu beweisen. Die Angeklagte sagte nichts, das Verfahren wurde eingestellt. Sie ist übrigens die Freundin des Cousins des jetzt Angeklagten.

Angeklagter verweigert zunächst die Aussage

Nichtssagend ging es auch mit dem 29-Jährigen weiter. „Mein Mandant macht von seinem Aussageverweigerungsrecht Gebrauch“, erklärte die Verteidigerin, die dafür umso mehr vortrug. Zunächst ging es um die Identifikation des Mannes als Fahrer des Porsche Cayenne, als das Kfz zwischen Harburg und Seevetal so sportlich gefahren wurde, dass rücksichtslose Überholmänover in gefährliche Spurwechsel nicht nur die Polizei alarmierten. Registriert wurde bei der Verfolgung eine Spitzengeschwindigkeit von 137 Stundenkilometern, wohlgemerkt innerorts.

Glücklicherweise löste dabei ein stationäres Gerät zur Geschwindigkeitsüberwachung, im Volksmund Blitzer genannt, aus und sicherte eine Lichtbildaufnahme des Fahrers. Die Qualität der Fotografie war eher mäßig. Zu sehen ist ein Mann mit Bart und Kapuze auf, der leicht zur Seite schaut. Die zur Identifikation wesentlichen Gesichtszüge seien nicht zu erkennen, arbeitete die Verteidigerin heraus. Da müsse unter Umständen ein Gesichtsverständiger mal draufschauen.

Der Vorsitzende Richter konterte den Vortrag mit einem Vier-Wort-Satz: „Die Übereinstimmung ist groß.“ Auch der Staatsanwalt erklärte, dass der gesuchte Fahrer aus seiner Sicht zweifelsfrei der Angeklagte sei. Damit war die Zeit für ein Rechtsgespräch reif. Das dauerte eine Weile, aber der Angeklagte räumte schließlich ein, dass er gefahren sei. Vor einem Urteilsspruch mussten noch die persönlichen Verhältnisse geklärt werden. Der 29-jährige Deutsche gab an, bereits nach acht Jahren die Schule ohne Abschluss verlassen zu haben, habe dann vier Jahre in der Türkei nur gelebt, nicht gearbeitet, und war 2010 wieder zurück in Deutschland. Eine Ausbildung habe er nicht gemacht, arbeite aber seit einiger Zeit in Friseurgeschäften.

Seit etwas mehr als einem Jahr arbeite er im Laden der Cayenne-Halterin, die Zusammenarbeit allerdings sei schwer. Man könnte meinen, dass sich das Verhältnis der Cayenne-Halterin zum Cousin ihres Freundes vielleicht so Mitte April dieses Jahres verschlechtert haben könnte. Von einem Lohn von 450 Euro müsse er auch Unterhalt für seine Tochter zahlen. Verkehrstechnisch ist das Blatt im Vorstrafenregister auch nicht unbeschrieben. Neben reichlich Ordnungswidrigkeiten gab es auch eine Verurteilung wegen Fahrens ohne Fahrerlaubnis in zwei Fällen.

Führerscheinsperre wäre bald abgelaufen

Die Führerschein-Sperre des Angeklagten hätte demnächst ablaufen können. Der Mann hat bereits seine Kurse zur Vorbereitung zur Medizinisch-Psychologischen Untersuchung (MPU), im Volksmund Idiotentest genannt, hinter sich. Jetzt ist vor allem die Raserei im Porsche dazwischengekommen. Die Verteidigerin erklärte, für ihren Mandanten sei der Führerschein Lebensgrundlage für eine bessere Zukunft, er habe auch schon ein Jobangebot als Kurierfahrer. Ohne den Berufsstand vorzuverurteilen: ordnungswidrigkeitsfreies Fahren fördert die Hatz unter Terminstress kaum.

Die Zurückerlangung des Führerscheins wird so oder so noch eine längere Zeit in Anspruch nehmen. Das Gericht verurteilte den Angeklagten zu einer Führerschein-Sperre von weiteren zehn Monaten, zudem muss er eine Geldstrafe in Höhe 2700 Euro zahlen. Das Argument des Tages kam von der Verteidigerin: Ihr Mandant sei ja nur eine kurze Strecke gefahren, eine lange Gefährdung hätte gar nicht vorgelegen. Chapeau!

Von Björn Hansen

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