Die Vogelgrippe ist im Landkreis Harburg in einem Geflügelbetrieb im Bereich Wistedt ausgebrochen. Die Verwaltung reagiert mit Stallpflicht und Schutzzone.
Harburg. Eine Gänseherde mit rund 1.200 Elterntieren ist bisher in dem Betrieb in der Samtgemeinde Tostedt von der sehr gefährlichen Krankheit betroffen. Um eine weitere Ausbreitung der Geflügelpest auf andere Tierherden des Betriebs und weitere Geflügelbetriebe in der Region zu unterbinden, wurde zunächst die Tötung der derzeit betroffenen rund 1.200 Gänse angeordnet.
Neu: Die vollständigen Regeln für die kreisweite Stallpflicht sowie innerhalb der Schutz- und Überwachungszone, die der Landkreis Harburg mit den beiden Allgemeinverfügungen festsetzt, finden sich genauso wie Karten der beiden Restriktionszonen im Internet unter: www.landkreis-harburg.de/gefluegelpest
Insgesamt werden auf dem Betrieb rund 33.000 Tiere in verschiedenen, räumlich getrennten Herden gehalten. Das Veterinäramt des Landkreises Harburg nimmt die Situation sehr ernst und ergreift in enger Abstimmung mit dem Niedersächsischen Landwirtschaftsministerium, dem niedersächsischen Landesamt für Verbraucherschutz und Lebenssicherheit (LAVES) sowie den Nachbarkreisen Rotenburg (Wümme) und Heidekreis alle notwendigen Schritte, um den Ausbruch einzudämmen.
Schutzzone wird eingerichtet
Der Betrieb wurde sofort nach dem Bekanntwerden des Geflügelpest-Verdachts am gestrigen Sonntagvormittag vollständig gesperrt und Proben zur Auswertung an das LAVES und das Friedrich-Löffler-Institut (FLI) geschickt.
Nachdem das FLI den Ausbruch der Geflügelpest vom Subtyp H5N1 heute um 13:41 Uhr nach Auswertung der Proben bestätigt hat, bereitet das Kreisveterinäramt weitere Maßnahmen vor. Voraussichtlich am kommenden Mittwoch, 01. Dezember, richtet die Kreisverwaltung eine Schutz- (3 Kilometer Radius um den betroffenen Betrieb) und eine Überwachungszone (10 Kilometer Radius um den Betrieb ein) ein, in denen strenge Seuchenschutzmaßnahmen gelten. Außerdem gilt ebenfalls ab Mittwoch, 01. Dezember 2021, Stallpflicht für Geflügel im gesamten Landkreis Harburg. Beide Maßnahmen werden am morgigen Dienstag, 30. November 2021, per Allgemeinverfügung in Kraft gesetzt.
Breite Öffentlichkeitsarbeit
Der Landkreis Harburg wird die Öffentlichkeit Dienstag nochmals detaillierter zu den getroffenen Tierseuchenschutzmaßnahmen informieren. Fragen zur Geflügelpest und den Schutzmaßnahmen beantwortet die Abteilung Ordnung und Verbraucherschutz des Landkreises Harburg – Tierschutz/Tierseuchen unter der Telefonnummer 04171- 693 466 oder per E-Mail unter .