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Update 17. Februar: Neue Impf-Termine +++ Corona-Sonderprogamm verlängert +++ Maskenpflicht verlängert +++ Mehr Impf-Angebote für Kinder +++ Online-Buchung

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Update 17. Februar: Und hier kommen die neuen Impf-Termin im Landkreis Harburg für die nächsten zwei Wochen

Regelmäßige Impfangebote

 Buchholz – Impfstützpunkt Buchholzer Höfen (Breite Straße 11a):

montags von 12 bis 19 Uhr
dienstags von 12 bis 19 Uhr
mittwochs von 10 bis 15 Uhr
donnerstags von 12 bis 19 Uhr
freitags von 10 bis 19 Uhr

Kinderimpfungen (ausschließlich Fünf- bis Elfjährige):

mittwochs von 15 bis 18 Uhr
samstags von 9 bis 16 Uhr

Winsen – Impfstützpunkt (Löhnfeld 1)

montags von 10 bis 17 Uhr
dienstags von 12 bis 19 Uhr
mittwochs von 11 bis 15.30 Uhr
donnerstags von 10 bis 17 Uhr
freitags von 10 bis 17 Uhr
sonntags (gerade Wochen) 10 bis 16 Uhr

Kinderimpfungen (ausschließlich Fünf- bis Elfjährige):

mittwochs von 16 bis 19 Uhr
samstags von 11 bis 16 Uhr

 Neu Wulmstorf – Impfstützpunkt (Marktplatz 24)

dienstags von 11 bis 18 Uhr
mittwochs von 9 bis 16 Uhr
donnerstags von 9 bis 16 Uhr
freitags von 11 bis 20 Uhr

Kinderimpfungen (ausschließlich Fünf- bis Elfjährige):

samstags von 9 bis 16 Uhr

Fleestedt – Impfstützpunkt (Fleester Hoff)

montags von 10 bis 17 Uhr
dienstags von 10 bis 17 Uhr
mittwochs von 10 bis 17 Uhr
donnerstags von 12 bis 19 Uhr
freitags von 10 bis 17 Uhr
sonntags (ungerade Wochen) 10 bis 16 Uhr

Kinderimpfungen (ausschließlich Fünf- bis Elfjährige):

samstags von 11 bis 16 Uhr

Tostedt (Haus der Begegnung):

montags von 10 bis 14 Uhr

 Hanstedt (Küsterhaus):

dienstags von 14 bis 18 Uhr

 Salzhausen (Altes Feuerwehrhaus, Rathausplatz 1)

donnerstags von 12.30 bis 18.30 Uhr

 

Zusätzliche mobile Impfangebote für Personen ab 12 Jahren:

23. Februar von 14 bis 19 Uhr in Marschacht, Rathaus
24. Februar von 10 bis 14 Uhr in Tostedt, Haus der Begegnung

Bei den öffentlichen Terminen können alle Personen ab 12 Jahren die Erst- oder Zweitimpfung erhalten. Auch eine Drittimpfung für Personen ab 12 Jahren ist nach der aktuellen Stiko-Empfehlung möglich. Sie wird nach der Stiko-Empfehlung frühestens drei Monate nach der Zweitimpfung mit einem mRNA-Impfstoff vorgenommen.

Update 10. Februar: Für die Impfstützpunkte der Johanniter in Buchholz und Neu Wulmstorf sowie für die Stützpunkte des DRK in Winsen und in Fleestedt können Termine für die kommenden 14 Tage gebucht werden. Das geht ganz einfach unter www.landkreis-harburg.de/impfzentren. Nach der Terminbuchung erhält man eine Terminnummer – bitte bringen Sie diese zum Termin mit, da der Aufruf über die Nummer erfolgt. Bei den Terminen besteht die Pflicht zum Tragen einer FFP-2-Maske, bei Kindern ist eine medizinische Maske ausreichend.

 

Update 9. Februar:Corona-Sonderprogramm sichert den Bestand in Not geratener Jugend- und Familieneinrichtungen

Niedersachsen verlängert das „Corona-Sonderprogramm für Jugend- und Familienbildung und -erholung“, mit dem es entsprechende Einrichtungen unterstützt, die durch die Corona-Pandemie in eine wirtschaftliche Notlage geraten sind, bis zum 31.12.2022. Das Land hat mit dem Start des Programms im März 2020 insgesamt 23,7 Millionen Euro zur Verfügung gestellt.
Die hier unterstützten Einrichtungen wie z.B. Jugendherbergen und -bildungsstätten sowie Familienferienstätten und -bildungsstätten erleiden aufgrund der Corona-Pandemie hohe Defizite. Sie stellen grundlegend wichtige Einrichtungen für die Entwicklung junger Menschen und ihrer Familien dar. Daher ist ihre Bestandssicherung von hoher gesellschaftlicher Bedeutung.

„Mit der Fortsetzung des Corona-Sonderprogramms wird es uns gelingen, Existenzgefährdungen von Jugend- und Familieneinrichtungen weiterhin abzuwenden. Durch das unbürokratische Antragsverfahren und die schnelle Bearbeitung werden die wirtschaftlichen Folgen der Corona-Pandemie für diese Einrichtungen abgemildert“, so Familienministerin Daniela Behrens.

Seit dem Start des Programms konnten bereits 194 Einrichtungen mit insgesamt rund 18,8 Millionen Euro unterstützt werden. Anspruchsberechtige Träger können die Unterstützung einfach online beantragen.

Nähere Informationen zu dem Corona-Sonderprogramm gibt es auf der Website des Niedersächsischen Landesamtes für Soziales, Jugend und Familie: www.soziales.niedersachsen.de.

Update 3. Februar: Angesichts der aktuellen Corona-Situation und der unverändert hohen Inzidenz von über 1000 seit mehr als sieben Tagen verlängert der Landkreis Harburg die bisherige Maskenpflicht für den Bereich der Wochenmärkte sowie für den Buchholzer Bahnhof, die Bushaltestellen Adolfstraße und Lindenstraße in Buchholz und den Bahnhof Ashausen. Denn dabei handelt es sich um Bereiche, in denen sich Menschen auf engem Raum oder längere Zeit aufhalten. Das sieht eine neue Allgemeinverfügung vor, die zunächst bis einschließlich 23. Februar 2022 befristet ist. Die Regelungen korrespondieren mit der Geltungsdauer der aktuell gültigen Corona-Verordnung des Landes und der damit angeordneten „Winterruhe“.

Update 31. Januar: Impftermin bequem von zu Hause buchen, das ist ab sofort auch für die Impfstützpunkte des Deutschen Roten Kreuzes (DRK) in Winsen und Fleestedt möglich. „Wir freuen uns, dass wir den Bürgerinnen und Bürgern diesen vielfach geäußerten Wunsch jetzt erfüllen können“, sagt Michael Thomas, Leiter der Mobilen Impfteams des DRK. An beiden Standorten ist es künftig möglich, sowohl Termine für Erwachsene als auch für Kinder zu reservieren. Damit kann die Online-Terminvergabe jetzt für alle vier Impfstützpunkte in Buchholz, Winsen, Fleestedt und Neu Wulmstorf genutzt werden.

Wie kommen Sie zu Ihrem Impftermin? Auf www.landkreis-harburg.de/impfzentrenklicken Sie den entsprechenden Link an und landen im Terminvergabetool. Hier müssen Sie als erstes das Alter der zu impfenden Person angeben. Sie bekommen dann direkt den als nächstes verfügbaren Termin angeboten, haben aber auch die Möglichkeit, über die Auswahl des Impfstützpunkt ein Datum und eine Uhrzeit auszuwählen.

Im Anschluss geben Sie nur noch die Kontaktdaten ein und bestätigen den Termin. Danach bekommen Sie eine Bestätigungs-E-Mail zugesandt. Sollten Sie den Termin stornieren wollen, können Sie dies über einen Link in der E-Mail tun. Mit der Buchung erhalten Sie eine Terminnummer – bitte bringen Sie diese zum Termin mit, da der Aufruf über die Nummer erfolgt.

Die Termine sind mit einem Vorlauf von maximal zwei Wochen buchbar, weiter in der Zukunft liegende Termine stehen über die Terminvergabe nicht zur Verfügung. An den Impfstützpunkten werden – je nach Buchungsaufkommen – auch weiterhin Spontantermine über das bekannte Wartenummernsystem möglich sein.

Neben den Impfangeboten an den festen Impfstützpunkten werden durch die Teams von Johannitern und DRK auch weiterhin mobile Impfaktionen ohne Terminvereinbarung angeboten. Eine regelmäßig aktualisierte Übersicht findet sich auf der Internetseite des Landkreises unter www.landkreis-harburg.de/impfzentren.

Update 27. Januar: Schöner langer Dienstag (SchlaDi) im Impfstützpunkt Winsen und schöner langer Donnerstag (SchlaDo) im Impfstützpunkt Fleestedt bis 21 Uhr, das wird unter anderem geboten.

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Update 14. Januar: Der Landkreis Harburg verlängert angesichts der aktuellen Corona-Situation die bisher bis einschließlich 15. Januar geltende Maskenpflicht für Versammlungen unter freiem Himmel. Das regelt eine neue Allgemeinverfügung, die am Samstag, 15. Januar 2022, in Kraft tritt und die nun bis einschließlich 05. Februar 2022befristet ist.

Teilnehmende sowie Ordnerinnen und Ordner von Versammlungen unter freiem Himmel – dazu zählen auch nicht angemeldete Versammlungen wie die sogenannten Spaziergänge – sind zum Tragen einer Atemschutzmaske mit mindestens FFP2-Schutzniveau verpflichtet. Die Regelung gilt für das gesamte Kreisgebiet. Die Städte Buchholz und Winsen sowie die Gemeinde Seevetal haben als zuständige Versammlungsbehörden ihre entsprechenden Allgemeinverfügungen ebenfalls verlängert.

Die Pflicht zum Tragen einer Maske bei Versammlungen gilt nicht für Personen, denen aufgrund von Vorerkrankungen wegen des höheren Atemwiderstandes das Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung nicht zuzumuten ist. Dies ist gegenüber polizeilichen Einsatzkräften vor Ort auf Verlangen durch ein ärztliches Attest oder eine vergleichbare amtliche Bescheinigung glaubhaft zu machen. Ebenfalls ausgenommen sind Kinder unter sechs Jahren.

Kinder und Jugendliche bis zum 15. Geburtstag dürfen anstelle einer medizinischen Maske eine beliebige andere geeignete, textile oder textilähnliche Barriere verwenden, die eine Ausbreitung von übertragungsfähigen Tröpfchenpartikeln durch Husten, Niesen und Aussprache verringert.

Update 13. Januar 2022

LK Harburg. Montag geht der vierte Impfstützpunkt im Landkreis in Betrieb: Künftig werden im Fleester Hoff in Fleestedt an fünf Tagen in der Woche Erst-, Zweit- und Drittimpfungen für Personen ab 12 Jahren angeboten.

4. Impfstützpunkt Fleester Hoff. (Foto:LK Harburg)

 

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Update 12. Januar 2022

In Anbetracht der sich dynamisch entwickelnden Corona-Zahlen hat die Stadtverwaltung in Buchholz im Rahmen der geltenden 3G-Regeln (Geimpft/Genesen/Getestet) die Maskenpflicht verschärft. Danach dürfen ab sofort Besucher das Rathaus nur noch betreten, wenn sie eine FFP-2-Maske tragen. Zutritt ist ausschließlich über den Haupteingang vom Rathausplatz und nur zu den Öffnungszeiten des Bürgerbüros möglich. Wegen der Corona-Pandemie ist es für Besucherinnen und Besucher zudem weiterhin erforderlich, für einen Rathausbesuch vorher (telefonisch oder auch online) einen Termin zu vereinbaren.

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Update 11. Januar

 Impf-Termine buchen, das geht jetzt beim Landkreis Harburg auch online, schnell und bequem. Mehr Infos: klick hier

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Update Januar

Die Impfkampagne im Landkreis Harburg läuft auf Touren, knapp 45.000 Impfungen haben die mobilen Impfteams der Johanniter und des DRK zwischen Oktober und Ende Dezember 2021 durchgeführt. Und jetzt grassiert die Omiron-Variante.

Aufgrund der begrenzten Liefermengen beim Impfstoff für Kinder können bei den Samstagsterminen am 8. Januar in Winsen und Buchholz nur Zweitimpfungen bei Kindern durchgeführt werden, die bereits vor mindestens drei Wochen ihre erste Impfung erhalten haben. Neuer Impfstoff ist bestellt, die Lieferung ist für die nächste Woche avisiert. Die Impftermine für kommende Woche bleiben bestehen.

Impfstützpunkt 

Eine gute Nachricht  aus Neu Wulmstorf: Der Impfstützpunkt am Marktplatz in den Räumen des ehemaligen Senioren- und Pflegeheimes startet. Ein weiterer Stützpunkt im Fleester Hoff in Fleestedt (Gemeinde Seevetal) befindet sich im Aufbau.

Bei den Terminen besteht die Pflicht zum Tragen einer FFP-2-Maske, bei Kindern ist eine medizinische Maske ausreichend.

Für die festen Impfstützpunkte ist geplant, in der kommenden Woche eine Online-Terminvergabe zu starten. Um einen reibungslosen Ablauf sicherzustellen, wird das Online-Tool gerade final geprüft. Sobald die Terminvergabe startet, informiert der Landkreis Harburg über die Presse, seine Homepage und die sozialen Medien.

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Versammlungen unter freiem Himmel nur mit Maske ab Freitag, 7. Januar

LK Harburg. Die Lage spitzt sich wegen der Omnikron-Variante zu, der Landkreis Harburg greift weiter ein. Er erlässt angesichts der aktuellen Corona-Situation eine Maskenpflicht für Versammlungen unter freiem Himmel. Das regelt eine neue Allgemeinverfügung, die am Freitag, 7. Januar 2022, in Kraft tritt und zunächst bis einschließlich 15. Januar 2022 befristet ist. Damit ergreift der Landkreis weitergehende Maßnahmen zur Bekämpfung der Corona-Pandemie.

Teilnehmende sowie Ordnerinnen und Ordner von Versammlungen unter freiem Himmel sind zum Tragen einer Atemschutzmaske mit mindestens FFP2-Schutzniveau verpflichtet. Die Regelung gilt für das gesamte Kreisgebiet.

Buchholz, Winsen und Seevetal sind dabei

Die Städte Buchholz und Winsen sowie die Gemeinde Seevetal haben als zuständige Versammlungsbehörden ebenfalls entsprechende Allgemeinverfügungen erlassen. Die Pflicht zum Tragen einer Maske bei Versammlungen gilt nicht für Personen, denen aufgrund von Vorerkrankungen wegen des höheren Atemwiderstandes das Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung nicht zuzumuten ist. Dies ist gegenüber polizeilichen Einsatzkräften vor Ort auf Verlangen durch ein ärztliches Attest oder eine vergleichbare amtliche Bescheinigung glaubhaft zu machen. Ebenfalls ausgenommen sind Kinder unter sechs Jahren.
Kinder und Jugendliche bis zum 15. Geburtstag dürfen anstelle einer medizinischen Maske eine beliebige andere geeignete, textile oder textilähnliche Barriere verwenden, die eine Ausbreitung von übertragungsfähigen Tröpfchenpartikeln durch Husten, Niesen und Aussprache verringert.

Die Allgemeinverfügung des Landkreises findet sich auf www.landkreis-harburg.de/verordnungen-corona.

Alle wichtigen Informationen zur Corona-Pandemie im Landkreis Harburg finden sich unter www.landkreis-harburg.de/corona.
Die derzeit gültigen Corona-Regeln auf Grundlage der Corona-Verordnung des Landes Niedersachsen finden sich unter www.landkreis-harburg.de/corona-regeln.