Das Landgericht Lüneburg verurteilt ein Duo, dass mit fingierten Probefahrten Autohäuser geprellt hatte. Die Serie hatte am 17. August 2020 in Seevetal begonnen.
Lüneburg. Seit er mit 14 Jahren strafmündig wurde, beschäftigte er schon 27 Mal die Justiz. Jetzt kam für Elvis A., mittlerweile 45 Jahre alt, ein weiteres Verfahren dazu: Das Landgericht Lüneburg verurteilte den Seevetaler zu fünf Jahren und neun Monaten Gefängnis. Sein Komplize Christian B. muss für vier Jahre und neun Monate in Haft. Die beiden wurden von der 2. Großen Strafkammer für schuldig befunden, im Sommer 2020 hochwertige Fahrzeuge nach Probefahrten nicht zu den Autohäusern zurückgebracht, sondern sie stattdessen weiterverkauft oder ausgeschlachtet zu haben.
Die Serie hatte am 17. August 2020 in Seevetal begonnen. Christian B. hatte dort mit einem gefälschten Ausweis unter dem Namen Carsten Vogt einen Audi Q7 im Wert von 55.000 Euro für eine Probefahrt entgegengenommen. Nach rund einer Stunde wurden die Mitarbeiter des Autohauses nervös und versuchten, den Kunden telefonisch zu erreichen – vergeblich. Unter der Regie von Elvis A. wurde vielmehr die Fahrzeug-Identifikationsnummer im Motorblock herausgefräst und dann eine neue eingraviert. Die entsprechenden gefälschten Fahrzeugpapiere hatte er bereits besorgt. Der Wagen wurde bei ebay angeboten und ging schließlich an einen Interessenten in Mannheim.
Die Käufer waren verdeckte Ermittler
Die gleiche Masche funktionierte noch bei Autohäusern in Braunschweig sowie Kirchweyhe bei Bremen. Bei der dritten Tat allerdings entdeckten die Mitarbeiter des geprellten Autohauses den Wagen auf der Internet-Verkaufsplattform, zwei Polizisten gaben sich als Käufer aus und bei der fingierten Übergabe überwältigte ein Sondereinsatzkommando die beiden Täter.
Das Gericht sah sich in der Verhandlung mit zwei Angeklagten konfrontiert, die versuchten, die eigene Haut zu retten und stattdessen dem Komplizen möglichst viel Schuld in die Schuhe zu schieben. Der Anwalt von Elvis A., Joachim Lauenburg, kritisierte zwar dieses „gegenseitige Bashing“, doch auch sein Mandant konnte Gericht und Staatsanwalt nicht mit seiner Version vom ahnungslosen Fahrer überzeugen, der den anderen nur zu den Tatorten gebracht und sonst von den Taten nichts gewusst haben will.
Abgeschoben und wieder zurückgekehrt
Im Verlauf der Verhandlung zeichnete sich vielmehr das Bild eines Berufsverbrechers ab, bei dem Hamburger Jugendrichter zunächst in mehreren Verfahren nur mahnend den Finger gehoben hatten. Das aber beeindruckte Elvis A. schon in jungem Alter nicht, seine Strafakte umfasst unter anderem Diebstähle, Urkundenfälschungen, gewerbsmäßige Hehlerei und Raub.
Zweimal war er nach einer teilweisen Verbüßung von Haftstrafen in sein Heimatland Montenegro abgeschoben worden, jedesmal kehrte er illegal nach Deutschland zurück. Mit der Haftstrafe von fünf Jahren und neun Monaten ging das Gericht noch über die Forderung der Staatsanwaltschaft hinaus, es ist die bislang längste Gefängnisstrafe für den 45-Jährigen.
Polizisten gegen das Knie getreten
Auf 15 Verurteilungen kann sein Komplize Christian B. zurückblicken, seine Strafakte umfasst zig Betrugs- und Verkehrsdelikte. Auch er saß schon mehrmals im Gefängnis. Seine Strafe fiel mit vier Jahren und neun Monaten etwas geringer aus, weil er für die Unterschlagung in Kirchweyhe schon vom Amtsgericht Syke zu einem Jahr und acht Monaten Haft verurteilt worden war.
Allerdings wurde beim 50-Jährigen auch noch ein Angriff auf Polizisten, vorsätzliche Trunkenheitsfahrt und Fahren ohne Führerschein berücksichtigt. Er hatte nach einer Tat mit seinem Kleinwagen betrunken in Seevetal einen Unfall gebaut, zwei Polizisten übelst beschimpft und einem Beamten einen Tritt gegen das linke Knie verpasst. Ein Alkoholtest hatte 2,41 Promille ergeben. Einen gefälschten Ausweis sowie mehrere Tausend Euro aus dem Braunschweiger Autoverkauf hatte B. bei sich, der Fund war ein weiterer Baustein bei den Ermittlungen gegen ihn.
Beide wanderten gleich ins Gefängnis
Beide Angeklagte wanderten nach dem Urteilsspruch gleich wieder ins Gefängnis. Christan B. sitzt ohnehin wegen des Syker Urteils in Haft. Und Elvis A. muss damit rechnen, nach der Hälfte seiner abgesessenen Strafe ein drittes Mal abgeschoben zu werden.
Von Thomas Mitzlaff