You are currently viewing Schnelles Internet statt weißer Flecken
Über den Zuwendungsbescheid freuen sich (von links) Erster Kreisrat und Chief Digital Officer (EDO) Kai Uffelmann, Ana Cristina Bröcking, Leiterin der Stabsstelle Digitale Infrastruktur, Landrat Rainer Rempe, Wirtschaftsminister Bernd Althusmann sowie die Landtagsabgeordneten Heiner Schönecke und André Bock. (Foto: LK Harburg)

Schnelles Internet statt weißer Flecken

Anzeige

LK Harburg. Das Land Niedersachsen fördert den Breitbandausbau im Landkreis Harburg mit sieben Millionen Euro. Wirtschaftsminister Dr. Bernd Althusmann hat den Zuwendungsbescheid am Freitagmittag an Landrat Rainer Rempe übergeben.

Das Geld stammt aus den Mitteln der Digitalen Dividende II, das sind die Mittel aus der Versteigerung von Frequenzen für mobiles Breitband, und aus dem Sondervermögen für den Ausbau von hochleistungsfähigen Datenübertragungsnetzen und für Digitalisierungsmaßnahmen. Damit werden die unterversorgten Gebiete, die sogenannte Weißen Flecken, mit schnellem Internet mit mindestens 50 Mbit/s versorgt. Der Ausbau ist bereits in vollem Gange.

Wichtiges Signal für ländlichen Raum

„Die Zuwendung ist eine wichtige Unterstützung auf dem Weg in die digitale Zukunft gerade im ländlichen Raum“, freut sich Landrat Rainer Rempe über die Förderung. „Digitalisierung hat längst den gesamten Alltag und alle Lebensbereiche erfasst. Im Landkreis Harburg wollen wir den digitalen Wandel aktiv gestalten. Schnelles Internet für alle Haushalte, aber auch für Unternehmen ist dafür eine wichtige Voraussetzung.“

„Zukunftsfähige Infrastrukturen bilden die Grundlage für eine erfolgreiche Digitalisierung in unserem Land“, betont auch Wirtschaftsminister Althusmann. „Der Landkreis Harburg hat sich mit seinem Projekt auf den Weg gemacht, die Digitalisierung vor Ort weiter voranzutreiben. Hiervon werden alle im Landkreis profitieren: vom Gewerbebetreibenden bis hin zum Schüler. Mich freut es daher sehr, den Landkreis mit Fördermitteln des Landes zu unterstützen.“

Kommunen können Lücken in der Versorgung schließen

Die Rechtslage in der Bundesrepublik Deutschland überlässt den Netzausbau grundsätzlich dem freien Markt der privaten Telekommunikationsunternehmen. Landkreis und Kommunen können nur dort aktiv werden und weiße Flecken mit Hochgeschwindigkeitsinternet versorgen, wo Telekommunikationsunternehmen aus wirtschaftlichen Gründen kein Interesse haben. Das Breitbandprojekt des Landkreises und 25 seiner Gemeinden wird rund 7.000 private und gewerbliche Wohn- und Gewerbeeinheiten sowie sämtliche kreiseigene Schulen und optional auch alle anderen Schulen im Landkreis mit Breitband-Internet mit einer Downloadgeschwindigkeit von mindestens 50 MBit/s versorgen. Das fertige Netz verpachtet der Landkreis anschließend die EWE TEL GmbH.

Kreis und Kommunen investieren rund 33 Millionen Euro

Der Landkreis und die Gemeinden investieren bei einer Bundes- und Landesförderung von rund 50 Prozent etwa 33 Millionen Euro in den Bau des passiven Hochgeschwindigkeitsnetzes mit Leerrohren, Glasfaserkabeln und Netzverteilern. Dabei werden unter anderem allein rund 580 Kilometer Glasfaser verlegt. Die Ausbaumaßnahmen werden im gesamten Kreis vorgenommen. Seit Beginn der Tiefbauarbeiten Mitte Oktober 2021 wurden bereits 221 Hausanschlüsse in den Bereichen Appel, Drestedt, Gödensdorf, Hollenstedt, Salzhausen und Wenzendorf für den Glasfaseranschluss vorbereitet, 9.686 Meter Mikrorohrverbände und 3.022 Meter Glasfaser wurden verlegt. Für die weiteren Ausbaugebiete werden im Februar 2022 die Hausanschlüsse in Hollenstedt, Neu Wulmstorf und Hanstedt durchgeführt.

Aber auch die anderen Gebiete sollen schnell an die Reihe kommen. Die Arbeiten sollen insgesamt im 2. Quartal 2023 bau- und netztechnisch abgeschlossen werden, die Aktivierung durch die EWE soll spätestens bis zum zweiten Quartal 2024 erfolgen. Die einzelnen Kopplungspunkte, von denen es durchaus mehrere in einer Gemeinde geben kann, werden nach Möglichkeit aber in Teilen abgenommen und an den Netzpächter EWE Tel übergeben, der dann die weiteren Schritte vornimmt, um das Netz aktiv zu schalten. Dadurch soll die Flexibilität erhöht werden, um in Teilschritten und schneller vom neuen digitalen Angebot Gebrauch machen zu können

Folgende Voraussetzungen müssen für einen geförderten Glasfaseranschluss erfüllt sein:

  •  die Immobilie musste sich zum Zeitpunkt des Markterkundungsverfahren in einem unterversorgten Gebiet mit einer Downloadgeschwindigkeit kleiner 30 Mbi/s befinden; dem Landkreis Harburg muss ein unterschriebener Nutzungsvertrag des Grundstückseigentümers vorliegen.
  • Die bauausführende Firma kontaktiert mit Wurfschreiben die Anwohner etwa eine Woche vorher über die Baumaßnahme. Danach wird ein Termin zur Erstbegehung abgestimmt und beispielsweise festgelegt, wo die Verlegung im Garten erfolgt bzw. in welchem Raum der Anschluss gesetzt werden soll. In einem weiteren Schritt erfolgt dann die eigentliche Baumaßnahme.

Zunächst werden die Häuser, die in dem geförderten Ausbaugebiet liegen, und deren Haus- und Grundstückseigentümer einen Nutzungsvertrag unterschrieben an den Landkreis Harburg verschickt haben, mit einem 10-Millimeter-Leerrohr versorgt. Anschließend erfolgt die Verlegung der Rohrverbände in den Gehwegen und Straßen sowie das Aufstellen der benötigten Netzverteilsysteme. Zum Schluss werden die Glasfaserkabel von dem Netzverteiler, der sich in der Regel an der Straße befindet, bis in das anzuschließende Haus eingeblasen und mit einem Hausübergabepunkt abgeschlossen. Um die notwendige interne Hausverkabelung kümmert sich der Eigentümer. Nach der Glasfaserinstallation erfolgt die notwendige „Qualitätsprüfung der Glasfaser“. Das gesamte Bauprojekt wird fortlaufend optimiert, die Straßen im Ausbaugebiet stehen fest, es können aber einzelne Gebäude entfallen und hinzukommen.