Gemeinderat Marschacht stimmt für die Erweiterung des Gewerbeparks Eichholz – mit besonderen Auflagen.
Marschacht. Aus der Vogelperspektive betrachtet, wird man in naher Zukunft vielleicht glauben, es handele sich um Grünland, was dort auf der neuen Fläche des Marschachter Gewerbeparks enstehen soll. Wie die Behausungen der Hobbits im vor rund 20 Jahren erschienenen Kino-Hit „Der Herr der Ringe“ sollen die Dächer im Gebiet der jüngst im Gemeinderat beschlossenen Erweiterung als Lebensraum für eine artenreiche Fauna dienen. Doch nicht etwa zu kurz geratene Auenlandbewohner mit haarigen Füßen sollen dort einziehen, sondern Betriebe. Wobei längst nicht jedes Gewerbe zugelassen sein wird.
„Die Planungen sind weit vorangeschritten und es gibt eine gute Nachfrage“, berichtet Bürgermeister Heiko Scharnweber gegenüber dem WA. Der CDU-Mann bedankt sich dabei ausdrücklich bei allen Ratsmitgliedern für die Schnelligkeit bei der Umsetzung. „Wir haben nun endlich Baurecht geschaffen und die Vorlage wurde einstimmig unterstützt“, freut sich der Vorsteher der Gemeinde Marschacht. Für den Gewerbepark Eichholz ist es die dritte Änderung beziehungsweise Erweiterung.
Insektenfreundliche Beleuchtung
Und die soll grün werden. Da sind zuerst die Vorgaben, die auch schon in den vorangegangenen Abschnitten so oder ähnlich zu finden sind. Der Charakter und Umfang der Gehölze sind zu erhalten, für je 300 Quadratmeter Fläche ist ein großkroniger einheimischer Laubbaum zu setzen oder im Äquivalent ein kleinkroniger je 150 Quadratmeter. Auch die Arbeiten zur Grundstücksräumung dürfen aus Artenschutzgründen nur vom 1. Oktober bis zum 28./29. Februar stattfinden.
Vergnügungsstätten nicht zulässig
Und damit zu den Besonderheiten. Die Außenleuchten müssen demnach mit insektenfreundlichen Leuchtmitteln bestückt und die Dachflächen begrünt werden – und zwar wenigstens zu 60 Prozent. Dabei soll ein mindestens 15 Zentimeter dicker durchwurzelbarer Substrataufbau als Grundlage dienen, der vielfältig zu modellieren ist. Das Einbringen von Totholz und kleinen vegetationsfreien Flächen sei dazu geeigntet, die Artenvielfalt zu unterstützen. Wie auch die Bäume, muss das eingesetzte Pflanzenmaterial standortgerecht sein. Dachbereiche, die für Belichtung oder Klimatechnik benötigt werden, dürfen ausgespart bleiben. Nicht aber Areale, die für Photovoltaik oder Solarthermie eingeplant sind. Diese Anlagen sind als zusätzliche Herausforderung verträglich zu integrieren.
Darüber hinaus sind längst nicht alle Unternehmensformen zur Ansiedlung genehmigt. Ausgeschlossen sind laut Beschlussvorlage des Gemeinderats Vergnügungsstätten wie Spielhallen, Wettbüros oder auch Bordelle. Auch eigenständigen Einzelhandelsbetrieben sowie Lagerhäusern und -plätzen bleibt das Baurecht an dieser Stelle verwehrt. Wohnungen für Betriebspersonal dürfen ebenso nicht eingerichtet werden wie Anlagen zur Außenlagerung von Schrott und sonstigen Stoffen oder Gefahrstoffen, die nach der Störfallverordnung Abstände zwischen Betriebsbereichen erfordern.
Die vorgeschriebene eingeschossige Bauweise ist nur für Verwaltungsgebäude ausgenommen. Diese dürfen eine zusätzliche Etage bekommen. So sollte sich dem Besucher am Ende ein flaches, grünes Panoramabild bieten – fast so wie im Auenland.
Von Andreas Urhahn
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