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Mit dem Metallrohr auf Briefkästen. Ob eine 68-Jährige eine Gefahr für die Allgemeinheit ist, wird nun im Landgericht Lüneburg verhandelt. (Foto: AdobeStock)

Es steht viel auf dem Spiel

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Das Landgericht entscheidet, ob eine 68-Jährige eine Gefahr für die Allgemeinheit ist. 

Winsen/Lüneburg. Es ist die Aussage einer Nachbarin, die deutlich macht, dass die 68 Jahre alte Angeklagte wohl durchaus gefürchtet war in der Gegend. Von Sachbeschädigungen über Beleidigungen, tätlichen Angriffen bis hin zu Todesdrohungen reichen die Vorfälle, die sich in einem Winsener Ortsteil zugetragen haben sollen. Vor der 2. Großen Strafkammer des Lüneburger Landgerichts hat jetzt die Verhandlung gegen die Frau begonnen.

Mit dem Metallrohr durch das Haus

Es ist ein Sicherungsverfahren. Geklärt werden soll, ob die Angeklagte bei der Tat im Zustand der Schuldunfähigkeit gehandelt habe. Möglicherweise liege eine Schizophrenie vor. Der Antrag der Staatsanwaltschaft ist eindeutig: Die 68-Jährige sei eine Gefahr für die Allgemeinheit. Das zielt auf eine Unterbringung in einer geschlossenen Psychiatrie.

Der Ausraster, der Anlass für das Sicherungsverfahren ist, ereignete sich im März 2021. Die Angeklagte soll an einem Vormittag angefangen haben, mit einem Metallrohr zunächst auf die Briefkästen des Mehrparteienhauses eingeschlagen zu haben, in dem sie selbst wohnt. Sie sei wütend gewesen, weil Lärm sie aus dem Mittagsschlaf gerissen habe, berichtet sie bei ihrer Vernehmung durch die Vorsitzende Richterin Lydia Mumm.

Angeklagte erinnert den Tag ganz anders

Im Treppenhaus soll die Frau bei Nachbarn geklingelt haben. Als einer der Bewohner öffnete, habe sie mit dem Metallrohr ausgeholt und eine Schlagbewegung ausgeführt. Der junge Mann konnte jedoch rechtzeitig die Tür schließen. Auf diese schlug die Angeklagte weiter an, bis sie stark beschädigt war. Nebenbei beleidigte sie die Nachbarn rassistisch.

Die Frau ging zurück in ihre Wohnung, trank erst einmal ein Glas Rotwein, wie sie selbst in ihrer Aussage erklärte. Die Vorwürfe aber gehen weiter. Die alarmierten Polizeibeamten entdeckten die Angeklagte auf ihrem Balkon, wo sie mit einem Hammer auf das Geländer eingeschlagen haben soll. Zudem soll sie auch mit einem Schraubendreher hantiert haben.

Schließlich klingelten die Polizisten an der Wohnungstür, die jedoch nicht geöffnet wurde. Die Tür wurde aufgebrochen, eine Beamtin stürmte hinein, setzte Pfefferspray ein und brachte die Frau zu Boden. Bei ihrem Abtransport soll die heute 68-Jährige versucht haben, einen Beamten zu treten, außerdem stieß sie Beleidigungen gegen die Polizisten aus.

Bei der Polizei machte die Frau laut Amtsarzt einen „unruhigen und gereizten Eindruck“, die Motorik sei unsicher, die Aussprache verwaschen. Eine Blutentnahme verweigert sie zunächst, der Amtsarzt ordnet diese dann an. 0,76 Promille Alkohol werden festgestellt. Die Frau kam dann in die Psychiatrische Klinik in Lüneburg. Mittlerweile ist sie im Maßregelvollzugszentrum in Moringen, ebenfalls in der psychiatrischen Klinik.

Die Erinnerungen der Angeklagten an diesen Tag unterscheiden sich erheblich von den Schilderungen im Antrag der Staatsanwaltschaft. Sie lässt durchscheinen, dass sie sich schon von ihren Nachbarn und deren Lärm genervt gefühlt habe. Sie habe jedoch nur auf die Briefkästen mit dem Metallrohr eingeschlagen, da wäre kein Mensch dabei gewesen. Vom Einbruch der Polizei in ihre Wohnung sei sie überrascht gewesen, ein Klingeln oder Klopfen habe sie zuvor nicht gehört.

Dritte Zeugin hatte unschöne Erlebnisse

Erst gibt sie sich vor Gericht reuig, dann unschuldig. Sie wisse, dass sie sich falsch verhalten habe, sie hätte sich an den Mieterschutz wenden müssen, so etwas komme aber nie wieder vor. Dann erklärt sie: „Ich weiß auch nicht, wer sich das alles ausdenkt, um mir zu schaden.“ Dass die Wahrheit vielleicht in der Mitte liegt, mag man da aber kaum glauben.

Dritte Zeugin ist eine 79 Jahre alte Frau. Sie wohnt schräg gegenüber des Mehrfamilienhauses und ist mit der Angeklagten seit Langem bekannt. Man sei zusammen im Schützenverein gewesen. Sie habe auch beobachtet, wie die Angeklagte auf die Briefkästen geschlagen hätte. Überrascht von so einem Verhalten sei sie nicht gewesen.
„Ich hatte Erlebnisse, die nicht so schön waren“, fängt die Erzählung der Zeugin über ihre Begegnungen mit der 68-Jährigen an. Zuerst hätte die ihr die Außenleuchten am Haus kaputtgemacht. Einer Entschuldigung sei eine Bedrohung gefolgt, die der Tochter der Zeugin und ihrem Schwiegersohn galt. Ihrer Tochter habe sie oft genug gesagt, dass sie nachts die „Scheißlampen“ ausmachen solle, habe die Angeklagte da geäußert.

Putin auf dem Sofa, Trump auf dem Weg

Die erste Drohung sei verbal gewesen, ein Anruf der Angeklagten. Sie habe zwei Freunde, mit denen sie Tochter und Schwiegersohn der Nachbarin ertränken werde. Der eine sei Putin und liege schon bei ihr auf dem Sofa, und Trump sei auf dem Weg, soll die 68-Jährige gesagt haben. Später sei diese auch noch mit einem Messer auf ihre Tochter losgegangen, berichtet die Zeugin. Seit etwa sieben Jahren verhalte sich die Frau bereits auffällig, sagt sie.

Der psychiatrische Sachverständige, der die Verhandlung begleitet, wurde hellhörig, als alle drei Zeugen berichten, dass die Angeklagte sich bei ihren Taten auch auf Gott berufen habe. Nächste Woche soll das Verfahren fortgesetzt werden, weitere Zeugen sollen gehört werden. Entscheidend aber für die Beurteilung der Angeklagten dürften die Einlassungen des Sachverständigen werden.

Von Björn Hansen

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Hintergrund

Was ist Schizophrenie?

Das Stimmenhören ist eines der allgemein bekanntesten Symptome einer schizophrenen Psychose. Diese verursacht Störungen des Verhaltens und des inneren Erlebens, die sich wiederum auf das Denken, auf Gefühle und Gemüt, aber auch auf Antrieb und Psychomotorik auswirken können.

Auch Verfolgungswahn und Fremdsteuerung, aber auch Übersteigerungen des normalen Lebens gehören zur Schizophrenie, letzteres als sogenanntes Positivsymptom.
Das Erstellen einer Diagnose erfordert hohe Sorgfalt, da sowohl Negativ- als auch Positivsymptome jeweils auch durch andere Erkrankungen herbeigeführt werden können.
Hinzu kommt, dass zwischen Ausbruch der Krankheit und Diagnose meist einige Zeit vergeht.

Der Krankheitsverlauf erfolgt in Episoden, die Monate andauern können. Meist tritt die Erkrankung zwischen dem 15. und dem 35. Lebensjahr auf.
Bei Frauen tritt eine sogenannte Spät-Schizophrenie ab dem 40. Lebensjahr öfter auf, als bei Männern. Die Wahrscheinlichkeit, an einer Schizophrenie zu erkranken, soll laut internationalen Studien bei 0,6 Prozent liegen.

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