67-Jährige leidet unter Schizophrenie. Landgericht will Sicherung auf Bewährung.
Winsen/Lüneburg. Es war der zweite Verhandlungstag vor der 2. Großen Strafkammer des Landgerichts Lüneburg im Sicherungsverfahren gegen eine 67 Jahre alte Frau aus Winsen. Im März vergangenen Jahres soll sie in einem Mehrparteienhaus, in dem sie selbst wohnt, mit einer Metallstange mehrere Briefkästen beschädigt haben. Einen Nachbarn soll sie mit der Stange angegriffen haben, der konnte noch rechtzeitig die Tür zuschlagen. Zwei alarmierte Polizeibeamte soll sie beschimpft und ebenso versucht haben, sie zu attackieren.
Allerdings sind diese Straftaten nicht Inhalt des Sicherungsverfahrens. Geklärt werden soll, ob die Frau eine Gefahr für die Allgemeinheit darstellt. Der Sachverständige, ein Facharzt für Psychiatrie aus Lüneburg, legte dazu jetzt sein Gutachten vor und bestätigte frühere Befunde. Die 67-Jährige leide an einer schizophrenen Psychose, die in Episoden verlaufe, genauer unter akustischen Halluzinationen, Ich-Störungen sowie Fremdgedanken und Wahnhaftigkeit.
Seit Jahren „merkwürdige und bizarre Situationen“
Im Winsener Osten sei die Beschuldigte in den vergangenen sieben Jahren immer wieder durch „merkwürdige und bizarre Aktionen“ aufgefallen, so der Gutachter. Dazu wurden nun auch weitere Zeugen gehört. Eine 52 Jahre alte Frau, eine Nachbarin, berichtete, dass es immer wieder zu Belästigungen und Beschimpfungen und sogar zu einer Bedrohung mit einem Messer gekommen sei, wahrscheinlich weil die Beschuldigte sie für eine Verwandte gehalten habe.
Eine weitere Zeugin, 76 Jahre alt, erzählte von einem Spaziergang, den sie mit ihrer Tochter unternommen habe. Sie hätten die Beschuldigte überholt, die daraufhin der Rentnerin heftig in den Nacken geschlagen und die Frauen als „widerliche Weiber“ beschimpft habe. Ein Bluterguss, Schmerzen über mehrere Tage sowie eine Physiotherapie seien die Folge gewesen.
Man sei dann umgekehrt und habe auf einem am Weg liegenden Bauernhof gesehen, dass dort Eier zerschmettert auf dem Boden lagen. Auch eine Tat, die der Beschuldigten zugeschrieben wird. Diese sei ebenfalls zum Bauernhof zurückgekehrt, sei dann in ihr dort geparktes Auto eingstiegen und mit hohem Tempo davongefahren sein.
Diese Autofahrt endete mit einem Unfall; wegen fahrlässiger Trunkenheit im Straßenverkehr musste sich die Frau vor dem Winsener Amtsgericht verantworten und wurde verurteilt. Gleichzeitig setzte das Gericht die Überprüfung einer Betreuungsnotwendigkeit in Gang. Die Frau kam in Behandlung, setze aber wohl immer wieder die Medikamente eigenständig ab und soll beizeiten bis zu zwei Flaschen Rotwein am Tag getrunken haben.
Die Frau ist krank und damit schuldunfähig
Der rote Faden bei nahezu allen bekannten Taten ist, dass die 67-Jährige sich auf einen Gottesbefehl berief. Zum Unfall sagte sie aus, dass sie nur noch wenige Tage zu leben habe und bald transformiert werde. Sie sei vernetzt mit göttlichen Boten, die hätten den Unfall gewollt. Als sie ihre Nachbarin mit dem Messer bedroht hatte, soll die Frau mit ihren Fingern geredet haben. Die hätten berichtet, dass alle Menschen erfasst worden und in drei Kategorien eingeteilt worden seien, die man nur am Augenklimpern erkenne.
Alles Anzeichen für eine schizophrene Psychose, die Frau ist krank, weshalb das Landgericht auch davon ausgeht, dass die Beschuldigte im Zustand der Schuldunfähigkeit gehandelt habe. Zwei Fragen soll das Gutachten beantworten: Geht von der 67-Jährigen die Gefahr weiterer erheblicher rechtswidriger Taten aus und hat sie einen Hang zum Alkohol, der weitere rechtswidrige Taten wahrscheinlich mache? Den Maßstab setzen jeweils die Paragrafen 63 und 64 des Strafgesetzbuches.
Der Sachverständige trifft mit seiner Einschätzung wohl den Eindruck aller Verfahrensbeteiligten: Die Voraussetzungen für eine Unterbringung der 67-Jährigen in einer psychiatrischen Klinik seien zwar gegeben, aber es könne davor eine Bewährung geben. Eine Alkoholsucht sei nicht sicher zu diagnostizieren.
Bewährung statt einer Sicherungsverwahrung
Es geht also um eine Chance für die Beschuldigte. Voraussetzungen dafür müssten dringend eine enge fachärztliche Betreuung, eine regelmäßige Medikation und eine Alkohol-Abstinenz sein, so der Sachverständige. Anzusiedeln sei dies bestenfalls bei der forensischen Instituts-Ambulanz der Psychiatrischen Klinik Lüneburg. Ein erster Versuch einer solchen Behandlung in Winsen habe 2017 allerdings nicht funktioniert.
Seit mehr als einem halben Jahr ist die Beschuldigte nun in der psychiatrischen Klinik des Maßregelvollzugs in Moringen in Behandlung. Vorsitzende Richterin Dr. Lidia Mumm erinnert sich an zwei Treffen mit der Frau. Beim ersten Mal sei kein Gespräch möglich gewesen, beim letzten Besuch habe die Beschuldigten einen deutlich verbesserten Eindruck gemacht. Jetzt im Gerichtssaal machte die 67-Jährige klar, dass sie alle Bedingungen für eine dauerhafte ambulante Behandlung akzeptieren werde.
Letzte Hürde sei es jetzt, so Mumm, das Urteil rechtskräftig zu formulieren, denn eine Sicherungsverwahrung zur Bewährung auszusetzen, komme äußerst selten vor. In den kommenden drei Wochen sollen die Fachärzte in Moringen einen Behandlungsplan aufstellen, der dann ambulant in der Psychiatrischen Klinik gemeinsam mit der Beschuldigten durchgeführt werden soll. Juristisch müssen zudem noch die Bewährungsauflagen geklärt werden.
Von Björn Hansen
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