LK Harburg. Aus dem alten „Lappen“ wird die Karte: Der rosa oder sogar noch graue Führerschein hat nach und nach ausgedient und muss umgetauscht werden. Wer den Jahrgängen von 1953 bis 1958 angehört, muss nach einer kürzlich ergangenen Rechtsänderung aktiv werden.Sie müssen den grauen oder rosa Papierführerschein bis spätestens 19. Juli 2022 in einen befristeten EU-Kartenführerschein umtauschen.
Alte Papier verlieren Gültigkeit
Zum Ablauf der Frist verliert das alte Führerscheindokument seine Gültigkeit. Der neue Führerschein muss zum Stichtag bereits vorliegen. Der Hintergrund: Führerscheine sollen künftig EU-weit fälschungssicher und einheitlich sein sowie durch die Befristung über ein aktuelles Bild verfügen. Bundesweit müssen in den kommenden Jahren Millionen alte Führerscheine umgetauscht werden.
Die Betroffenen sollten nicht so lange warten, bis die Frist fast abgelaufen ist. Susanne Wermuth, Leiterin der Abteilung BürgerService/Verkehr, rät, möglichst zeitnah einen Termin zum Umtausch zu vereinbaren. „So vermeiden Sie terminliche Engpässe.“
Termine online buchen
Die Termine lassen sich ganz bequem und unkompliziert über das Online-Tool www.termin.landkreis-harburg.de buchen. Das geht ganz einfach: Für den Termin im BürgerService wählen Sie unter dem angegebenen Link in der Termingruppe „KFZ-Zulassung/BürgerService“ den Standort Winsen, Seevetal-Hittfeld oder Buchholz und den Button „Umstellung Papierführerschein“ aus. Im Anschluss werden Sie zur Terminauswahl weitergeleitet. In Ausnahmefällen können Termine auch telefonisch unter der Nummer 04171 – 693-800 vereinbart werden.
Viele Gemeinden nehmen beim dortigen Einwohnermeldeamt bzw. Bürgerbüro ebenfalls die Anträge zum Führerscheinumtausch an. Bürgerinnen und Bürger werden gebeten, sich dazu direkt in ihrer Wohnsitzgemeinde zu informieren.
Papier nicht vergessen
Zum Umtausch mitzubringen sind:
– Personalausweis oder Reisepass mit Meldebescheinigung des Einwohnermeldeamtes
– Aktuelles Lichtbild – biometrisch
– Originalführerschein
– Karteikartenabschrift der Ausstellungsbehörde des letzten Führerscheins, falls der Landkreis Harburg nicht die ausstellende Behörde war (diese kann telefonisch gebührenfrei bei der Ausstellungsbehörde, die im Führerschein steht, angefordert werden).
Beim Papierführerschein (ausgestellt bis einschließlich 31.12.1998) richtet sich die Frist zum Umtausch nach dem Geburtsjahr der Fahrerlaubnisinhaberinnen und -inhaber.
Die aktuellen Fristen auf einen Blick:
Geburtsjahr Stichtag zum Umtausch
1953-1958 19.07.2022
1959-1964 19.01.2023
1965-1970 19.01.2024
1971 und später ab 19.01.2025
Wer bereits über einen unbefristeten EU-Kartenführerscheines verfügt, ist noch nicht von der Umtauschaktion betroffen. Die Umtauschfristen für die älteren „Scheck-Karten“-Führerscheine starten erst im Januar 2026.
Alle Informationen zum Thema finden sich auch auf den Internetseiten des Landkreises Harburg unter www.landkreis-harburg.de, Suchwort „Führerscheinumtausch“.