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Die Pleite, die der Gartenbauer hingelegt hat, erreicht schon ein gewisses Format. Unter dem Strich sind noch 664.000 Euro an offenen Forderungen zu begleichen, steht im Gutachten des Insolvenzverwalters.
Die Pleite, die der Gartenbauer hingelegt hat, erreicht schon ein gewisses Format. Unter dem Strich sind noch 664.000 Euro an offenen Forderungen zu begleichen, steht im Gutachten des Insolvenzverwalters.

Prozess wegen Insolvenzverschleppung

Die Frist für den Insolvenzantrag hatte der Angeklagte verstreichen lassen. Drei Wochen nach Feststellung der Zahlungsunfähigkeit muss die Insolvenz beim Amtsgericht angemeldet werden.

Winsen. 20 Jahre lang sei sein Geschäft immer gelaufen. Das berichtet ein 57 Jahre alter Inhaber, der sich vor dem Amtsgericht Winsen wegen Insolvenzverschleppung verantworten muss. Dann sei Corona gekommen und habe den Gartenbaubetrieb in Schieflage gebracht. Dass das nicht so ganz sein kann, zeigt die Verhandlung.

Die Pleite, die der hingelegt hat, erreicht schon ein gewisses Format. Unter dem Strich sind noch 664.000 Euro an offenen Forderungen zu begleichen, steht im Gutachten des Insolvenzverwalters. Im Prinzip geht es vor Gericht nur um einen eher kleinen Teil dieser Summe.

Rund 20.000 Euro an Arbeitnehmerbeiträgen an Krankenkassen hatte der Inhaber schlicht einbehalten. Das war zwischen April und August 2020. Zudem hatte er die Frist für den Insolvenzantrag verstreichen lassen. Drei Wochen nach Feststellung der Zahlungsunfähigkeit muss die Insolvenz beim Amtsgericht angemeldet werden. Und eine Bilanz für das Geschäftsjahr 2019 gab es auch nicht.

Geldstrafe von 2400 Euro

Da der Angeklagte als Geschäftsführer und Inhaber der Firma auch eine juristische Person ist, greift auch gleichzeitig das Strafrecht. Das Einbehalten der Arbeitnehmerbeiträge, der verschleppte Insolvenzantrag und die fehlende Bilanz summieren sich danach auf drei Straftaten. Im Strafbefehl wurde dem Angeklagten eine Geldstrafe von 2400 Euro erteilt. Der legte Einspruch gegen den Strafbefehl ein.

In der Verhandlung verlas der 57-Jährige eine Erklärung in eigener Sache. Seit 20 Jahren habe seine Firma gute Arbeit geleistet, alle Verpflichtungen seien stets erfüllt worden. Rückstände hab es zwar auch gegeben, aber „im Ergebnis“ sei alles beglichen worden. Mit Ausbruch der Corona-Pandemie sei man in Schwierigkeiten geraten.

Ein Blick in das Insolvenzgutachten widerlegt diese Sicht. Bereits 2017 türmten sich Steuerschulden beim Finanzamt, es gab Pfändungen und auch Vollstreckungen, die mangels Masse nicht durchgeführt werden konnten. „Sie sind ihren Verpflichtungen eben nicht nachgekommen“, stellt Richter Dr. Meik Lange klar. Auch der Blick auf die Summe der offenen Forderungen spricht geschäftlich eine andere Sprache.

Richter und Staatsanwalt erläutern dem Angeklagten seine Optionen. Er könne den Einspruch zurücknehmen und 2400 Euro zahlen.

„Ich fühle mich nicht schuldig“

Man sei auch bereit, die Anzahl der Tagessätze von 120 auf 90 zu reduzieren, was einen Eintrag ins Führungszeugnis erspare. Genauso aber könne der 57-Jährige dabei bleiben, alles korrekt abgewickelt zu haben. Dann gehe das Verfahren indes weiter, Zeugen würden geladen werden und nebenbei würden auch die Gerichtskosten ansteigen.

Richter und Staatsanwalt machen deutlich, dass sie die Beweislast für eine Verurteilung als ausreichend und belastbar ansehen. Im Prinzip bitten sie den Geschäftsmann das Geschäft zu machen, das nur 2400 Euro kostet.

Der Angeklagte braucht Bedenkzeit, nimmt sich einige Minuten und kehrt zurück in Saal 214. Der Prozess solle weitergehen, sagt er. „Ich fühle mich nicht schuldig“, so der 57-Jährige. Er dürfte auf dem Weg in die nächste Pleite sein.

Eine Fortsetzung der Verhandlung soll es dann im Herbst geben.

Von Björn Hansen