LK Harburg. Der Landkreis Harburg fürchtet durch eine Ausweitung des Designer Outlets in Soltau eine Schwächung des Handels in der Region.
Hintergrund der Sorge: Das Amt für regionale Landesentwicklung (ArL) Lüneburg hat das Raumordnungsverfahren (ROV) für die beabsichtigte Erweiterung des Designer Outlet Soltau eingeleitet. Als erster Schritt startet nun das Beteiligungsverfahren, das heute öffentlich bekannt gemacht wurde. Zuvor hatte die Stadt Soltau die notwendigen Verfahrensunterlagen beim ArL Lüneburg eingereicht. Sie stehen jetzt auf der Website des ArL Lüneburg zum Download bereit. Öffentliche Stellen wie zum Beispiel Städte, Gemeinden und Landkreise aus der Region sowie Fachbehörden und -verbände sind zur Stellungnahme aufgefordert. Auch die Öffentlichkeit hat bis zum 19.08.2022 die Möglichkeit, Hinweise und Bedenken zum Vorhaben beim ArL Lüneburg vorzutragen.
Das sagt der Landkreis
Pressesprecher Andres Wulfes vom Landkreis Harburg: „Das Raumordnungsverfahren für eine mögliche Erweiterung des Designer Outlet Soltau (DOS) ist eingeleitet. Wir werden die Unterlagen im Beteiligungsverfahren sorgfältig prüfen und uns entsprechend kritisch beteiligen. Grundsätzlich ist unsere Haltung seit der ersten Diskussion um das DOS unverändert. Wir sehen solch ein Einkaufszentrum kritisch und befürchten eine Schwächung des Handels vor Ort und der Attraktivität der Region. Als Landkreis stehen wir an der Seite des Einzelhandels und der Stadt Lüneburg und wollen den Einzelhandel und lebendige Innenstädte unterstützen. Das gilt umso mehr, als dass der Einzelhandel nach Corona und den zunehmenden Onlinehandel ohnehin vor besonderen Herausforderungen steht.
Erweiterung um rund ein Drittel
Das ArL schreibt zum Hintergrund: „Die Stadt Soltau beabsichtigt, das Designer Outlet Soltau (DOS) von bisher 9.900 m² auf 15.000 m² Verkaufsfläche zu erweitern und hat deshalb beim zuständigen Landwirtschaftsministerium in Hannover ein sogenanntes Zielabweichungsverfahren beantragt. Das ist notwendig, weil die Verkaufsfläche im Landes-Raumordnungsprogramm bisher auf 10.000 m² begrenzt ist.
Ein erster Prüfschritt für größere Einzelhandelsprojekte dieser Art ist die Durchführung eines Raumordnungsverfahrens. Diese Aufgabe fällt in die regionale Zuständigkeit des Amtes für regionale Landesentwicklung. Aufgabe des Raumordnungsverfahrens ist die Prüfung der Raumverträglichkeit des Vorhabens.
Für die Erweiterung des Designer Outlets Soltau spielen dabei vor allem die Auswirkungen auf die regionalen Einzelhandelsstrukturen sowie auf die touristische Entwicklung eine zentrale Rolle. Hierzu hat die Stadt Soltau umfangreiche Gutachten erarbeiten lassen. Ebenfalls Teil der Verfahrensunterlagen sind eine sogenannte Raumverträglichkeitsstudie sowie eine Verkehrsuntersuchung.
Das spätere Ergebnis des Raumordnungsverfahrens, die sogenannte Landesplanerische Feststellung, ist eine wichtige Grundlage für das sich anschließende Zielabweichungsverfahren, das vom Landwirtschaftsministerium durchgeführt wird.“