Neu Wulmstorf. Die Unterbringung von Flüchtlingen aus der Ukraine war Aufgabe des Landkreises Harburg. Das hat sich nun geändert, jetzt sind die Einheitsgemeinden und Samtgemeinden im Kreis durch eine Gesetzesänderungen und den dadurch seit Anfang Juni gültigen Rechtskreiswechsel vom Asylbewerberleistungsgesetz zum SGB II in der Unterbringungspflicht für diesen Personenkreis. Diese Aufgaben wollen die Kommunen im Kreis Harburg gemeinsam meistern, unter Beibehaltung der vorhandenen Strukturen.
Die Kommunen haben sich dafür zusammengeschlossen, und zwar mit einer Zweckvereinbarung. Ganz wichtig: Weiter ist die Hilfe der Einwohnerinnen und Einwohner aller Kommunen im Landkreis dringend gefragt. Der Appell: Wenn Sie Wohnraum für die geflüchteten Menschen zur Verfügung stellen können, melden Sie sich bitte bei dem Deutschen Roten Kreuz. Diese organisieren die Verteilung im privaten Wohnraum.
Hotline: 04171 – 769 44 44 – Montag bis Freitag 10 bis 18 Uhr, E-Mail:
Die Nutzung von privaten Angeboten steht weiterhin im klaren Fokus und alle bereits vorhandenen Einrichtungen sollen weiterhin genutzt werden, sodass Einschränkungen von Sport- und Turnhallen vermieden werden können. Dafür gilt, dass Lösungen gemeinsam gefunden und die entstehenden Kosten gemeinsam getragen werden. Umstände bei der Bürokratie durch den Rechtskreiswechsel soll in Zusammenarbeit aller Mitgliedsgemeinden mit dem Landkreis möglichst geringgehalten werden. Unterstützung für Helfende und Hilfesuchende bleibt das vorrangige Ziel.