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Am Landgericht hat ein Prozess um eine brutale Attacke auf einen Bahnreisenden begonnen. (Foto: phs)

Mit Messer auf Kopf eingestochen

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Es war ein brutaler Angriff, der aus dem Nichts kam. Ein Mann sitzt am Bahnhof und wartet auf seinen Zug, als ihm plötzlich jemand ein Messer in den Kopf rammt. Mit Glück überlebte das Opfer. Der Täter steht jetzt in Lüneburg vor Gericht. Kommt er ins Gefängnis oder in die geschlossene Psychiatrie?

Lüneburg. Er wollte nur mit dem Zug fahren, doch plötzlich musste er um sein Leben kämpfen. Der Mann saß nichts ahnend auf einer Bank an Gleis 4 des Steller Bahnhofs, als ein 31-jähriger plötzlich ein Messer mit einer 20 Zentimeter langen Klinge zog und es dem Ahnungslosen mehrfach in den Kopf rammte. Dank einer Notoperation überlebte der schwerstverletzte Reisende die unfassbar brutale Attacke. Jetzt muss sich der Angreifer vor dem Landgericht Lüneburg verantworten. Er ist womöglich psychisch gestört.

Täter und Opfer kannten sich nicht

Es sind verstörende Details, die in der Verhandlung vor dem Schwurgericht über jenen Abend des 28. Januar dieses Jahres zur Sprache kommen. Demnach kannten sich Täter und Opfer nicht, der Angriff kam quasi aus dem Nichts. Nach den ersten Stichen in den Kopf versucht der Reisende noch zu flüchten, doch der 31-Jährige verfolgt ihn. Das Opfer kämpft um sein Leben, greift schließlich in seiner Verzweiflung in die Messerklinge und durchtrennt sich beide Daumen.

Zu dieser Zeit schwebte der Mann wahrscheinlich schon in akuter Lebensgefahr. Ein Teil seiner Kopfschwarte ist abgetrennt, die Schädeldecke weist knöcherne Absplitterungen auf, er hat auch wegen einer durchtrennten Hauptschlagader viel Blut verloren. Dennoch gelingt es ihm, den Angreifer zu überwältigen und bis zum Eintreffen der Polizei zu bändigen. Bei dem heftigen Kampf bricht schließlich die Messerklinge ab.

Attacke auch in der Untersuchungshaft

Für die Ermittler ist der 31-jährige aus Eritrea zu dieser Zeit längst kein Unbekannter mehr, wenige Wochen zuvor soll er in einer Asylbewerberunterkunft einem anderen Bewohner unter anderem einen Zahn ausgeschlagen haben. Auch in der Untersuchungshaft wird er auffällig, wirft in der Justizvollzugsanstalt Uelzen ein Marmeladenglas auf einen Mitgefangenen und beißt ihm in die Schulter.

„Sollen wir ihm wirklich die Handschellen abnehmen lassen?“, fragt Richter Franz Kompisch zum Verhandlungsbeginn in die Runde. Der sportliche Mann auf der Anklagebank gilt als unberechenbar, seine Dolmetscherin sitzt direkt neben ihm. Einer unerwarteten Attacke wäre sie wohl ausgeliefert. Doch die Frau nickt. „Dann passen sie aber gut auf“, sagt Kompisch an die Justizvollzugsbeamten gewandt.

Es ist ein Prozess, der zum Auftakt viele Fragen aufwirft. Und so sind neben acht Zeugen auch zwei Sachverständige geladen. Das Schwurgericht muss herausfinden, ob der Angeklagte wirklich in die geschlossene Psychiatrie eingewiesen werden muss. Das sogenannte Sicherungsverfahren zielt darauf, die Allgemeinheit vor ihm zu schützen.

Stimmen fordern ihn zum Töten auf

Der Angeklagte sagt viel, weicht aber konkreten Fragen des Gerichtes immer wieder aus. Er höre Stimmen, die ihn zum Töten und auch die Mitnahme eines Messers auffordern. Er verstehe nicht, warum er das mache, lässt er über seinen Anwalt mitteilen. Er höre die Stimmen auch heute noch, bekomme in der Haft aber Tabletten. Oftmals könne er nicht zwischen Realität und Einbildung entscheiden. Für die Taten bat er um Entschuldigung, eine konkrete Erinnerung habe er daran nicht mehr.

Der Prozess wird am 14. Juli fortgesetzt.

Von Thomas Mitzlaff

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