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Mit zunehmendem Alter lässt die Fahrtüchtigkeit oft nach. Doch nicht jeder ist bereit, auf die individuelle Freiheit bei der Mobilität freiwillig zu verzichten. Manchmal braucht es ein behördliches Eingreifen. (Foto: AdobeStock)

Im Alter abgehängt auf dem Lande

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Ein 91-Jähriger rammt beim Einparken ein anderes Auto. Vor Gericht ficht er einen letzten Kampf um seinen Führerschein.

Winsen. „Dort ist die Anklagebank, da müssen Sie sich hinsetzen.“ Sanft bugsiert der Verteidiger seinen Mandanten zum richtigen Platz. Erwin K. (Name geändert) ist schon jetzt völlig durch den Wind. „Oh Gott, oh Gott“, stammelt er aufgeregt. Mit 91 Jahren das erste Mal vor Gericht. Es ist ein Fall, wie er exemplarisch ist in der ländlichen Region. In der Senioren auf ihren Führerschein angewiesen sind, um überhaupt noch aus dem Dorf zu kommen. Und die dann plötzlich nicht mehr Autofahren dürfen. Wegen eines vermeintlichen Bagatell-Unfalls.

Vorfall ereignete sich im November 2021

Bei Erwin K. ereignet sich der schicksalhafte Vorfall am 18. November 2021 auf einem Parkplatz an der Winsener Bahnhofstraße. Mit seinem Opel will er in eine Parklücke rangieren, rammt ein anderes Auto, fährt weiter und parkt schließlich woanders. Er sei wegen „geistiger und körperlicher Mängel nicht in der Lage, ein Fahrzeug zu führen“, stellte die Staatsanwaltschaft Lüneburg im Zuge der Ermittlungen fest und zog den Führerschein des 91-Jährigen ein – verbunden mit dem Angebot, das Verfahren wegen Fahrerflucht einzustellen, wenn der Senior auf Lebenszeit auf seine Fahrlizenz verzichtet. Doch Erwin K. will das nicht akzeptieren, legt Einspruch ein. Und findet sich im Amtsgericht Winsen vor Richter Dr. Meik Lange wieder.

Er habe den Unfall wegen seiner großen Schwerhörigkeit und körperlicher Einschränkung nicht bemerkt, heißt es in der Anklage. Und tatsächlich gestaltet sich die Kommunikation mit Erwin K. eher schwierig. „Sie sind Rentner?“, ruft der Richter dröhnend quer durch den Saal. „Nein, ich habe keine Kinder“, kommt die Antwort aus drei Metern Entfernung. Erwin K. versucht zu erklären, dass er sich am Unfalltag in einer Ausnahmesituation befunden habe. Er hatte gerade vom Arzt erfahren, dass seine Ehefrau, mit der er seit 62 Jahren verheiratet ist, an Demenz­ erkrankt ist. Danach habe er seinen ersten Unfall überhaupt verursacht. Eine Erklärung, die Richter Lange angesichts der vielen Beulen am Fahrzeug nicht recht glauben mag.

„Wir würden dort gerne bis ans Lebensende wohnen“

Das menschliche Drama, das sich an diesem Vormittag im Gerichtssaal abspielt, lässt keinen der Beteiligten kalt. „Ich habe mein ganzes Leben gearbeitet, bin viele Jahre nach Hamburg gependelt“, schildert der Senior.

Vor rund 50 Jahren kauften seine Frau und er auf dem Land einen Kartoffelacker und eine Wiese, „und dann haben wir da ein Haus gebaut und einen Park gepflanzt.“ Sie „würden dort gerne bis ans Lebensende wohnen und in dem Ort beerdigt werden“, erklärt der 91-Jährige mit stockender Stimme. „Was Sie geschaffen haben, ist eine große Lebensleistung“, zeigte sich der Richter einfühlsam.

Wer soll denn das bezahlen?

Jetzt nicht mehr Autofahren zu dürfen – für Erwin K. ist das eine Katastrophe. „Wenn ich mal schnell was beim Baumarkt besorgen will, kann ich doch nicht jedesmal ein Taxi rufen. Wer soll denn das bezahlen?“ Während der Verhandlung aber scheint er allmählich zu begreifen, dass er den Führerschein nicht mehr wiederbekommen wird.

Weil er die Lizenz zunächst nicht freiwillig abgeben wollte, hatte das Gericht einen Strafbefehl über 1200 Euro wegen Fahrerflucht sowie eine neunmonatige Führerscheinsperre verhängt. Danach hätte Erwin K. den Führerschein neu beim Landkreis beantragen müssen – ohne realistische Chance auf Erfolg. Der freiwillige Verzicht und die damit verbundene Einstellung des Verfahrens wegen Fahrerflucht sei die deutlich bessere Alternative, erklärt ihm auch sein Verteidiger.

Und Richter Maik Lange redet mit Engelszungen auf den Senior ein. „Sie werden Ihres Lebens nicht mehr froh, wenn Sie irgendwann jemanden umfahren“, sagt er. „Wenn ich nicht mehr Autofahren darf, bin ich so eingeschränkt“, seufzt der 91-Jährige. Und stimmt der dauerhaften Abgabe seines Führerscheins am Ende schweren Herzens doch zu.

Von Thomas Mitzlaff

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