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Wohnen im Holzhaus auf dem Campingplatz - für viele Menschen ist das eine günstige Jetzt hat das OVG entschieden, dass diese Form des Dauerwohnens nach einer entsprechenden Änderung des Baurechts doch zulässig ist. (Foto: fw)

Dauerwohnen in Stove ist rechtmäßig

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Nachbarn scheitern mit ihrer Klage: Der jahrelange Streit ums Dauerwohnen auf dem Campingplatz Stove ist beendet: OVG Lüneburg bestätigt den „Wohnpark“

Drage/Lüneburg. Jetzt also doch: Das Oberverwaltungsgericht (OVG) Lüneburg hat das Dauerwohnen auf dem Campingplatz Stove für rechtmäßig erklärt und damit einen seit Jahren andauernden Rechtsstreit endgültig beendet. Zuletzt hatten sich Anwohner der Zufahrtsstraße gegen ständige Bewohner gewehrt und dies auch mit einer zusätzlichen Verkehrsbelastung begründet. Das sei aber zumutbar, entschied nunmehr der 1. Senat.

Die Gemeinde Drage versucht schon seit dem Jahr 2015, auf dem Campingplatz ein Nebeneinander von Urlaubern und dauerhaftem Wohnen zu ermöglichen. Damals hatte man den Bebauungsplan eigens geändert, um das ständige Wohnen, das bereits seit längerem stattfand, auch zu legalisieren. Doch derselbe OVG-Senat hatte diesen Planänderung im Januar 2017 zunächst für unwirksam erklärt, weil das damalige Bundes-Baurecht eine Mischung von Ferien- und Wochenendhäusern mit festen Wohnhäusern in einem Baugebiet nicht zuließ.

Bund änderte dann das Baurecht

Damals wie heute ließen die Richter eine Revision nicht zu – doch auch das wollte die Gemeinde im Jahr 2017 nicht akzeptieren und zog vor das Bundesverwaltungsgericht. Vergeblich: Am 12. Juni 2018 bestätigten die höchsten Richter die Nichtzulassung der Revision. Die Gemeinde Drage war mit ihren Möglichkeiten am Ende.

Doch fast zeitgleich änderte der Bund das entsprechende Baurecht. Das rief die Gemeinde erneut auf den Plan, im Oktober 2021 nahm sie einen weiteren Anlauf. Im Zusammenarbeit mit dem Campingplatzbetreiber wurden Änderungen des Bebauungsplans auf den Weg gebracht. Demnach wird ein Teil des Geländes als eine Art „Wohnpark“ definiert, dort sollen sowohl Urlauber als auch Dauerbewohner nebeneinander leben können. Der Betreiber stellt dafür die Infrastruktur bereit und sorgt für eine in wesentlichen Punkten einheitliche Gestaltung der Häuser.

Nachbarn befürchteten Lärmbelästigung

Das aber rief Nachbarn des Campingplatzes auf den Plan, die an der Zufahrtstraße wohnen und durch den erhöhten Verkehr eine zusätzliche Lärmbelästigung befürchten. Sie aber scheiterten jetzt vor dem OVG. „Die tatsächlich bereits bestehende und weiterhin vorgesehene Mischung von Dauer- und Erholungswohnen ist nach Maßgabe des geänderten Bauplanungsrechts zulässig“, urteilten die Richter.

Zum einen, weil die zusätzliche Verkehrsbelastung für die Anwohner entlang der Zufahrtstraße gering und somit zumutbar sei. Zum anderen weil dem Bebauungsplan „Wohnpark“ klar zu entnehmen sei, welche Maßnahmen der Campingplatzbetreiber für ein problemloses Miteinander umsetzen müsse.

Es geht um einen Bereich mit 252 Parzellen

„Konkret geht es um einen Teil des Platzes, auf dem sich 252 Parzellen befinden“, erklärt OVG-Sprecher Harald Kramer. Wie genau das „Misch-Verhältnis“ zwischen Erholungssuchenden und Dauerbewohnern sein müsse, habe der 1. Senat nicht weiter ausgeführt.

Wie auch im Jahr 2017 schon ist die Entscheidung des Oberverwaltungsgerichtes unanfechtbar. Der schier unendliche Streit um das Dauerwohnen auf dem Campingplatz Stove hat nunmehr nach vielen Jahren doch ein Ende gefunden.

Von Thomas Mitzlaff
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