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Der Haidweg ist Winsens erste Fahrradstraße. Betroffen ist der Abschnitt vom Ginsterweg bei Blumen Weese bis zur Grund- und Oberschule Ilmer Barg. Foto: he

Ein Anfang – erste Fahrradstraße in Winsen eröffnet

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Winsen eröffnet seine erste Fahrradstraße – doch die Auswirkungen sind überschaubar.

Winsen. Die Stadt Winsen hat ihre erste Fahrradstraße in Betrieb genommen. Seit wenigen Tagen prangen zwischen Blumen Weese und der Grund- und Oberschule Ilmer Barg große Rad-Symbole auf der Straße, die auf die besondere Verkehrslage hinweisen. Doch was bedeuten sie und wie sinnvoll sind sie an dieser Stelle?

Im April gab der Verwaltungsausschuss dem Projekt einstimmig grünes Licht, nunmehr ging es an die Umsetzung. Am Ginsterweg und am Haidweg wurden großflächig Markierungen auf dem Boden aufgetragen und neue Schilder aufgestellt. Ziel ist es, in diesem Bereich die Sicherheit und Akzeptanz der Radfahrer auf der Straße zu erhöhen und den Radverkehr im Allgemeinen zu fördern.

Winsens Bürgermeister André Wiese freut sich über die erste Fahrradstraße im Stadtgebiet. „Die Fahrradstraße an dieser Stelle ist wichtig, da es sich um einen hoch frequentierten Schulweg handelt“, so Wiese. Ähnlich sieht das auch Roydorfs Ortsvorsteherin Beate Westphal: „Die Maßnahme ist ein wichtiger Schritt zum Schutz der vielen Radfahrerinnen und Radfahrer im Haidweg und wird den Schulkindern gerecht.“

Doch welche Auswirkungen hat die Einrichtung einer Fahrradstraße auf den Verkehr? In ihrer Vorlage beschreibt die Stadt vier mögliche Auswirkungen:

  • Andere Verkehrsteilnehmer als Radfahrer und Benutzer von Elektrokleinstfahrzeugen dürfen Fahrradstraßen nicht befahren – es sei denn, es ist durch Zusatzzeichen erlaubt.
  •  Es gilt eine Höchstgeschwindigkeit von 30 Kilometern pro Stunde. Radfahrer dürfen weder gefährdet noch behindert werden. Wenn nötig, müssen Autofahrer ihre Geschwindigkeit weiter verringern.
  • Das Nebeneinanderfahren von Radfahrern ist erlaubt. Mit einem Mindestabstand von 1,5 Metern dürfen Radfahrer aber überholt werden.
  • Die bisherige Vorfahrtsregelung bleibt bestehen, sofern es nicht anders beschildert ist.

Autos sind weiter erlaubt

Die tatsächlichen Veränderungen für den Verkehr in Winsen sind insgesamt überschaubar – denn Autos und Motorräder dürfen den Bereich noch immer nutzen, wie die aufgestellten Schilder verdeutlichen. Ein Verbot für den Kfz-Verkehr sei laut Winsener Verwaltung nicht möglich, da Bewohner der abzweigenden Straßen dann nicht mehr mit dem Auto ihr Grundstück erreichen könnten.

Eine Beschilderung mit „Anlieger frei“ komme ebenfalls nicht in Frage, weil das nur Personen einschließen würde, die ein Anliegen in der entsprechenden Straße haben. Bewohner von abzweigenden Straßen würden somit ebenfalls ausgesperrt werden.

Auch am Tempolimit ändert sich nichts. Die Stadt hat aber zusätzliche Schilder aufgestellt, die auf Tempo 30 hinweisen – also auf die Geschwindigkeit, die auch schon vorher in dem betroffenen Bereich galt.

Ebenfalls unverändert ist die Vorfahrtsregelung entlang des Haidwegs. Dort herrscht an den Einmündungen auch weiterhin „rechts vor links“. Kommen also Autos von rechts aus einer den Nebenstraßen, müssen Radfahrer auch auf der Fahrradstraße anhalten und Vorfahrt gewähren.

Entscheidend sei laut Stadtverwaltung, dass Autos in dem Bereich künftig stärker Rücksicht auf Radler nehmen. „Sie dürfen den Radverkehr weder behindern noch gefährden“, heißt es aus dem Rathaus. Auch das sollte eigentlich auch ohne Fahrradstraße gelten.

Von Dominik Heuer