7200 Euro Geldstrafe muss ein 56-Jähriger zahlen, weil er jahrelang seine ehemalige Freundin mit Anrufen terrorisiert hat. Kontaktverbote und auch eine Ordnungshaft brachten den Mann nicht davon ab.
Winsen/Lüneburg. Mit rund 2500 Nachrichten hat er ihr Handy bombardiert, sie mit Hunderten Anrufen terrorisiert und mit heimlich aufgenommenen Nacktaufnahmen erpresst – vor zwei Jahren hat eine 41 Jahre alte Frau aus Uelzen sich von ihrem Freund aus dem Landkreis Harburg getrennt. Doch der 56-Jährige bestimmt weiter ihr Leben, lässt sie kaum einen Tag in Ruhe. Richter haben mittlerweile drei Kontaktverbote gegen den Stalker verhängt, es gab eine 14-tägige Ordnungshaft und auch schon eine Freiheitsstrafe auf Bewährung. Am Montag musste sich der Seevetaler erneut vor dem Amtsgericht Winsen verantworten.
Telefonterror in den Abendstunden
Ein Dutzend Akten voller Strafanzeigen stapeln sich auf dem Tisch von Richterin Petersen. In diesem Prozess aber geht es nur um den Abend des 22. September 2021. Sechs Tage zuvor hatte das Amtsgericht Uelzen das mittlerweile dritte Kontaktverbot gegen den 56-Jährigen ausgesprochen, dass sich ausdrücklich auch auf Anrufe bezieht. Doch den Stalker schreckt das nicht ab. Um 19.01 Uhr, 19.04, 20.10, 20.15, 20.16, 20.17 und 20.18 Uhr klingelt das Telefon seiner ehemaligen Lebensgefährtin. Sieben Versuche startet der Seevetaler, sieben Straftaten sind das nach dem Gewaltschutzgesetz.
Zum Auftakt der Verhandlung sitzen Gericht, Verteidiger und Staatsanwalt alleine im Saal. Der Angeklagte ist nicht erschienen, er hat seinem Anwalt eine Vollmacht ausgestellt. Und das Opfer hatte am Tag zuvor gebeten, etwas später kommen zu dürfen. Die Frau wusste nichts von dem Fernbleiben des Mannes und wollte ihrem Peiniger auf keinen Fall auf dem Gerichtsflur begegnen. Der WhatsApp-Status des Täters mit den Worten „Ich freue mich, dir wieder in die Augen zu sehen“ hatte seinen Teil dazu beigetragen.
Eine Geldstrafe von 180 Tagessätzen zu je 40 Euro, also insgesamt 7200 Euro, hatte das Gericht per Strafbefehl für die sieben verbotenen Anrufe verhängt, der Seevetaler dagegen Einspruch eingelegt. Der Verteidiger versucht zunächst, den Vorgang herunterzuspielen, bringt eine Einstellung des Verfahrens ins Gespräch. Doch die Strafrichterin spielt da auch mit Blick auf den Aktenberg vor sich und die einschlägigen Vorverurteilungen nicht mit.
Und so muss das Opfer auf dem Zeugenstuhl Platz nehmen. Die Frau schildert, wie man sich auf einer Weihnachtsfeier kennengelernt habe. Und wie sie schnell merkte, dass ihr neuer Partner ein „einvernehmendes Wesen“ hatte. Der neue Freund stellt ihr täglich nach, durchforstet ihr Handy, fängt sie beim Einkaufen oder der Arbeit ab. Er terrorisiert auch ihren früheren Lebensgefährten und dreht dann ohne ihr Wissen ein intimes Video, „um mich im Nachgang zu erpressen, wenn ich ihn verlasse“.
Heimlich ein intimes Video gedreht
Die 41-Jährige trennt sich schließlich, und der Psychoterror geht jetzt erst richtig los. Im Juli 2020 erlässt das Amtsgericht ein erstes Kontaktverbot, ein zweites im Februar 2021 und schließlich ein weiteres im September 2021.
Die beiden treffen sich noch einmal auf halber Strecke auf den Lüneburger Sülzwiesen, weil er noch wichtige Geschäftsunterlagen von ihr hat. Doch anders als versprochen rückt er diese nicht heraus, tritt schließlich gegen ihren Wagen und wirft die Papiere in einen Graben. Andere Passanten werden auf den Streit aufmerksam, der 56-Jährige fährt schließlich davon.
Der Verteidiger versucht, die Vorwürfe herunterzuspielen, spricht von einer „ambivalenten Beziehung“. „Ich glaube nicht, dass Sie wissen, wie es ist, wenn jemand ein so intimes Video von Ihnen besitzt“, kontert die Zeugin.
Der Anwalt versucht das Strafmaß zu reduzieren, schließlich müsse der Angeklagte auch noch eine erhebliche Summe ausgeben, um sein Honorar zu begleichen. „Ich fand die Zeugin sehr überzeugend und glaubhaft in alle, was sie vorgetragen hat“, erwidert die Richterin. Sogar eine Freiheitsstrafe stehe angesichts der Vorstrafen im Raum.
Der Verteidiger telefoniert mit seinem Mandanten, dieser nimmt den Einspruch gegen den Strafbefehl schließlich zurück. Es bleibt bei 7200 Euro Geldstrafe.
Von Thomas Mitzlaff