Ein 30 Jahre alter Mann aus Tespe ist vor dem Winsener Amtsgericht ist jetzt wegen schwerer Körperverletzung angeklagt worden. Der Vorwurf: Er habe seinem Nachbarn ins Gesicht geschlagen und zwei weitere Nachbarn mit Steinen beworfen.
Tespe/Winsen. Ein 30 Jahre alter Mann aus Tespe ist vor dem Winsener Amtsgericht ist jetzt wegen schwerer Körperverletzung angeklagt worden. Der Vorwurf: Er habe seinem Nachbarn ins Gesicht geschlagen und zwei weitere Nachbarn mit Steinen beworfen. Der Beschuldigte gestand die Tat, sprach jedoch von Notwehr.
Einer der Nachbarn sagte als Zeuge vor Gericht aus, dass nach einer kurzen verbalen Auseinandersetzung der Beschuldigte trotz eines Gips-Armes über den Zaun geklettert und ihm zwei Mal ins Gesicht geschlagen habe. Ein Vorfall, der ihm keine Schmerzen, wohl aber eine Demütigung einbrachte.
Wie groß waren die Steine tatsächlich?
Der Prozess kam dann unerwartet ins Stocken, als der Zeuge angab, dass er ein Schreiben von der Polizei zum Tathergang erhalten habe. Dies machte Gericht und Verteidigung stutzig, weshalb sie unter Ausschluss der Öffentlichkeit über das weitere Vorgehen berieten. Zumal der Zeuge und dessen Stiefsohn unterschiedliche Aussagen zum Polizei-Schreiben tätigten.
Ein anderer beteiligter Nachbar gab als Zeuge an, durch einen Stein an der Hand getroffen worden zu sein, eine offene Wunde und Prellungen waren die Folgen. Skeptisch werden ließ die Richter die Aussage über die Größe der Steine: In seiner schriftlichen Aussage gab der Zeuge an, mit tennisballgroßen Steinen beworfen worden zu sein. In dem Prozess sagte er aus, es seien doch nur Kieselsteine gewesen. Als die Richterin ihn darauf ansprachen, entgegnete er nur, dass er sich wohl verschrieben habe.
Folgen weniger gravierend als angenommen
Das Gericht urteilte schließlich: Einfache Körperverletzung in zwei Fällen. Der Steinwurf sei nicht so gravierend gewesen wie angenommen, die Backpfeifen nach der Aussage des Betroffenen nicht schmerzhaft. Der Angeklagte hatte einige Vorstrafen, Körperverletzung oder eine Tendenz zur Gewalt ließ sich darin aber nicht erkennen.
Positiv fiel das Geständnis des Angeklagten und seine Entschuldigung gegenüber den Geschädigten ins Gewicht. Zudem kümmerte er sich selbstständig um eine Alkohol-Therapie. Er ist aktuell in einer Ausbildung, und seit dem angeklagten Vorfall gab es keine weiteren Auseinandersetzungen. Aufgrund dieser Gegebenheiten beließ es das Gericht bei einer Geldstrafe von 1500 Euro. es