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Der Ortstermin ergab nach Ansicht des Richters, dass man den Schoß des angeklagten Busfahrers nicht sehen könne, auch anatomisch sei der Anklagevorwurf nicht möglich. (Symbolfoto: AdobeStock)

Freispruch für Busfahrer

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Ein Busfahrer ist vom Amtsgericht Winsen von Exhibitionismus-Vorwürfen freigesprochen worden. Laut Anklage soll er während der Fahrt seinen Penis gestreichelt haben.

Winsen. Exhibitionistische Handlungen waren einem Busfahrer der KVG vorgeworfen worden. Eine Frau hatte Anzeige erstattet, weil sie beobachtet habe, dass sich der Mann während der Fahrt die Hose geöffnet hätte, um seinen nackten Penis zu streicheln. Den Vorgang hatte die Zeugin mit Handy-Fotos dokumentiert. Aussage und Fotos veranlassten die Staatsanwaltschaft Lüneburg zur Anklage.

Der 62-Jährige hatte die Vorwürfe in der Verhandlung vor dem Amtsgericht Winsen vor knapp zwei Wochen vehement bestritten, während die Zeugin den Busfahrer erneut belastete. Beim Studium ihrer Handy-Fotos kamen aber weder der Vorsitzende Richter Dr. Meik Lange noch Staatsanwältin und Verteidiger zu dem Schluss, dass man eindeutig einen freigelegten Penis identifizieren könne. Auf Antrag der Verteidigung kam es nun zu einem Ortstermin im KVG-Busdepot in Winsen.

In dem Linienbus, den der Angeklagte zumeist fährt, wollte man herausfinden, was man eigentlich aus der ersten Reihe hinter dem zweiten Eingang durch das Handy im Rückspiegel des Fahrers sehen könne. Dieser Blickwinkel wurde gefunden. Aber was war zu sehen?

Lange Suche nach dem richtigen Blickwinkel

Richter, Staatsanwältin und Verteidiger wechselten sich immer wieder ab auf dem rechten Sitzplatz direkt hinter dem zweiten Einstieg des zwölf Meter langen Busses. Sie rutschten vom Sitz herunter, lehnten sich nach links, standen auf. „Das Foto ist ja gemacht worden“, sagte Richter Lange, der selbst das Handy zückte und Fotos machte. Schließlich waren sie sich einig, dass es der Blick rechts über das Plexiglas sein müsse, mit dem man den Fahrer in dessen Rückspiegel erkennen könne.

Vorne saß der Angeklagte in seinem Fahrersitz, sollte mal den linken und mal den rechten Arm heben oder auch die Hände in den Schoß legen. Der Rückspiegel und danach auch das Lenkrad wurden verstellt, alle Blickwinkel wurden ausgekundschaftet. Richter, Staatsanwältin und Verteidiger stellte sich im Anschluss eine anatomische Frage: Wie soll der Angeklagte seinen Penis über das Lenkrad bekommen haben? Es scheint nicht möglich, stellte Richter Lange noch im Konjunktiv fest.

Zeugin beim Ortstermin nicht dabei

Etwas mehr als eine halbe Stunde dauerte die Sisyphusarbeit im Linienbus, dann wurde die Verhandlung in Saal 214 des Amtsgerichts fortgesetzt. Jetzt ging es schnell. Lange zog seinen Schluss aus der Beweisaufnahme: Den Schoß des Angeklagten habe man nicht sehen können, auch anatomisch sei der Anklagevorwurf nicht möglich. Staatsanwältin und Verteidiger forderten einen Freispruch, den es dann auch gab. Der Verteidiger erklärte, dass das Verfahren seinen Mandanten und dessen Frau stark belastet habe. Er ging auch noch einmal auf die unklaren Handy-Fotos ein. „Mein Mandant muss der Mann mit den drei Penissen sein“ , sagte er, denn drei Personen hätten auf den Fotos an drei verschiedenen Stellen einen Penis erkannt. Der Angeklagte machte vom Recht des letzten Wortes Gebrauch: „Ich habe das nicht getan.“

Richter Dr. Meik Lange verkündete den Freispruch, ging aber auch noch einmal auf die Aussage der Zeugin am ersten Verhandlungstag ein. Sie war jetzt beim Ortstermin nicht dabei. Sie habe detailliert beschrieben, was sie gesehen habe und sei davon auch überzeugt gewesen. Nur zu beweisen war es schlicht nicht. Eine Wende, die dem Ortstermin zu verdanken war.

Von Björn Hansen