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Der Schutz vor Vogelgrippe ist wichtig. (Foto: A/t&w)

Vogelgrippe breitet sich im Nordosten aus

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Lüneburg. Die Vogelgrippe hat jetzt den Landkreis Lüchow-Dannenberg erreicht. Das sogenannte HPAI-Virus ist in einem kleinen Hühner-Bestand bestätigt worden.

Eine Aufstallungspflicht für Geflügelhalter/innen besteht zurzeit nicht. Zum Schutz der eigenen Tiere empfiehlt aber das Veterinäramt des  Nachbar-Landkreises Lüneburg ausdrücklich, die bekannten Bio-Sicherheitsmaßnahmen ernst zu nehmen. Das Virus verbreitet sich häufig über Wildvögel. Der Fokus liegt zurzeit insbesondere auf dem Elbegebiet.

Diese Schutzmaßnehmen
können helfen

  • Die Tiere dürfen nur an für Wildvögel unzugänglichen Stellen gefüttert werden. Außerdem darf kein Oberflächenwasser für das Tränken genutzt werden, wenn auch Wildvögel Zugang zu der Wasserfläche haben.
  • Futter, Einstreu und sonstige Gegenstände, mit denen die Tiere in Berührung kommen, müssen für Wildvögel unzugänglich aufbewahrt werden.
  • Schutzkleidung tragen und Schuhe desinfizieren.
  • Geflügel beim Veterinäramt und bei der Tierseuchenkasse registrieren.

Das Virus kann bei infizierten Vögeln zu schweren Erkrankungen und massenhaftem Verenden führen.

Vorbereitung auf 
Stallpflicht

Das Veterinäramt des Landkreises Lüneburg empfiehlt allen Geflügelhalterinnen und -haltern, sich auf eine mögliche Stallpflicht für Huhn, Ente und Gans vorzubereiten. Denn: Die Vogelgrippe verbreitet sich im Winter regelmäßig. „Eine Aufstallungspflicht gibt es zwar noch nicht, eine Anordnung dazu ist in den nächsten Tagen aber durchaus möglich“, erklärt Jochen Gronholz vom Veterinäramt. „Wir weisen die Geflügelhalter bereits jetzt darauf hin, dass sie bestimmte Vorsichtsmaßnahmen treffen sollten.“

Wer tote Vögel, insbesondere Greifvögel, Enten, Gänse, Graureiher, Störche, Eulen (Uhus), Schwäne, Möwen, Elstern, Taucher (z.B. Haubentaucher), Kormorane, Kiebitze, Kampfläufer, Regenpfeifer, Wildhühner (z. B. Blässhühner) oder Uferschnepfen entdeckt, sollte dies dem Veterinäramt melden und zwar per  E-Mail unter  oder telefonisch unter der Rufnummer 04131- 26 1413. Wer ein verendetes Tier findet, sollte es keinesfalls mit bloßen Händen anfassen.

[box type=“info“ align=““ class=““ width=““]Hintergrund

Unter Geflügelpest versteht man die Infektion mit dem aviären Influenzavirus des hochansteckenden Typs (HPAI-Virus, Highly Pathogenic Avian Influenza). Diese Viren können Haustiere wie Hühner, Puten, Gänse, Enten sowie wildlebende Vögel infizieren. Betroffene Wildvögel können zur Ausbreitung der Seuche in Hausgeflügelbestände beitragen. Vor allem wildlebende Wasservögel sind häufig symptomlose Träger und Ausscheider der Viren.

Die Infektion mit dem HPAI-Virus führt beim Hausgeflügel oft zum Tod der infizierten Vögel. Die Viren sind sehr leicht übertragbar und verursachen immense wirtschaftliche Schäden. Wenn die Geflügelpest ausbricht, werden die Tiere eines betroffenen Bestandes deswegen zur Vermeidung der Ausbreitung umgehend getötet.

Informationen zur Geflügelpest gibt es auch unter www.landkreis-lueneburg.de/gefluegelpest[/box]