Anzeige
Gerade der Autoexport von älteren Gebrauchtwagen, die noch fahrtüchtig, aber in Deutschland nur noch einen relativ geringen Wiederverkaufswert haben, lohnt sich

Autoexport – Welche Chancen gibt es für alte Autos im Ausland?

Wer zufälligerweise einmal in afrikanischen Ländern oder in Osteuropa unterwegs ist, wird bemerken, dass dort viele deutsche Automarken unterwegs sind. Meist Uralt-Modelle, die man in Deutschland kaum noch auf den Straßen sieht. Diese Fahrzeuge entsprechen in Deutschland wohl kaum noch den TÜV- oder Abgasnormen – werden in vielen anderen Ländern aber noch viele Jahre lang gefahren. Welche Chancen sich hier für deutsche Kfz-Händler ergeben, mit dem Autoexport Geld zu verdienen und welche steuerlichen. zollrechtlichen und Versicherungs-Regeln zu beachten sind, erfahren Sie hier.

Gerade der Autoexport von älteren Gebrauchtwagen, die noch fahrtüchtig, aber in Deutschland nur noch einen relativ geringen Wiederverkaufswert haben, lohnt sich

Warum lohnt sich gerade der Export von alten Gebrauchtwagen?

Gebrauchtwagen, die nicht mehr den deutschen Abgasnormen entsprechen oder die beim nächsten Mal nicht mehr durch den TÜV kommen würden, sind auf dem deutschen Markt kaum noch zu verkaufen. In vielen anderen Ländern dieser Welt – vor allem in Afrika oder in Osteuropa – können die Fahrzeuge aber noch jahrelang gefahren werden. Dort gibt es in der Regel keinen TÜV und keine oder andere Abgasnormen. Arbeitskräfte – und damit Reparaturarbeiten – sind wesentlich günstiger. Es lohnt sich also, einen Wagen immer wieder zu reparieren. Deutsche Autos haben im Ausland einen guten Ruf und gelten als robust und langlebig, deshalb sind sie in vielen Ländern auf der Welt als Gebrauchtwagen sehr beliebt. Daher bieten sich für deutsche Kfz-Händler mannigfaltige Chancen, alte Gebrauchtwagen doch noch zu verkaufen – und zwar ins Ausland!

Ein positiver Nebeneffekt: Die in Deutschland übliche Gewährleistung für Gebrauchtfahrzeuge entfällt im Ausland!

Wie komme ich an geeignete Autos für den Export?

Wer als Kfz-Händler in den Autoexport einsteigen will, kann gezielt Unfallwagen und sehr alte Gebrauchtwagen von Privatpersonen oder Händlern kaufen, die diese Wagen sonst nicht mehr verkaufen könnten, da sie nicht mehr den deutschen TÜV- oder Abgasnormen entsprechen. Wahrscheinlich bekommt auch jeder Händler zwangsläufig Fahrzeuge dieser Art von Kunden angeboten, die einen Neuwagen kaufen möchten und den alten Wagen gerne einfach loswerden möchten.

Welche zollrechtlichen Regelungen müssen beachtet werden?

Falls ein Fahrzeug ins Ausland verkauft werden soll, ist ein Ausfuhrkennzeichen – auch Exportkennzeichen genannt – notwendig. Darüber hinaus muss für Fahrzeuge, die außerhalb der EU verkauft werden sollen, eine Ausfuhranmeldung beantragt werden. Beachtet werden muss auch, dass ein Fahrzeug, dass in Deutschland abgemeldet wird, in Deutschland auch nicht mehr gefahren werden darf. Der Transport ist nur noch per Autotransporter oder mit Hilfe eines Überführungskennzeichens möglich.

Welchen Versicherungsrechtlichen Dinge müssen beachtet werden?

Während des Exports muss das Fahrzeug versichert sein, dazu gibt es spezielle Versicherungsangebote. Nur mit Versicherung ist die Nutzung eines Ausfuhrkennzeichens möglich. Außerdem muss für den gesamten Zeitraum des Exports ein gültiger TÜV vorliegen. Deshalb muss der Export in weit entfernte Länder mit langen Transportzeiten sehr gut und rechtzeitig geplant werden.

Wie und wo muss Steuer für den Export von Gebrauchtwagen ins Ausland gezahlt werden?

Für die Zeit, in der das Ausfuhrkennzeichen genutzt wird, ist in Deutschland Kfz-Steuer zu zahlen.

Falls das Fahrzeug innerhalb der EU von Händler zu Händler oder von Unternehmer zu Unternehmer verkauft wird, handelt sich um innergemeinschaftlichen Handel, dieser ist Mehrwertsteuerfrei. Mehrwertsteuer fällt innerhalb der EU an, sobald an Privatpersonen verkauft wird. Die Mehrwertsteuer ist in der Regel im Land des Käufers zu zahlen, also im Bestimmungsland. Die Regelungen dazu sind jedoch sehr komplex, da dies von Land zu Land anders geregelt ist. Lassen Sie sich hier unbedingt von einem Steuerberater für den Kfz-Handel beraten.

Wird das Fahrzeug in ein Land außerhalb der EU verkauft, fällt keine Mehrwertsteuer an. Hier ist es auch unerheblich, ob der Käufer ein Unternehmer, ein Händler oder eine Privatperson ist. Die Mehrwertsteuer wird in diesen Fällen erstattet, sobald der Export in ein Land außerhalb der EU nachgewiesen ist. Die Mehrwertsteuer ist nämlich vom Verkäufer auf der Rechnung auszuweisen, zusätzlich muss vorher MRN (= Versandanmeldung) beantragt worden sein. Leider kommt es häufiger vor, dass es keine schriftlichen Bestätigungen vom Käufer gibt, der Export also nicht bewiesen werden kann. Es ist also unbedingt darauf zu achten, dass eine schriftliche Empfangsbescheinigung ausgestellt wird.

Fazit

Der Export von alten Gebrauchtwagen ins Ausland kann sich lohnen, da so Erlöse für Fahrzeuge möglich sind, die in Deutschland nicht mehr verkauft werden können, weil sie z.B. nicht mehr den TÜV- oder Abgasnormen entsprechen.

Bildquelle:
pixabay.com – © stevepb
pixabay.com – © Free-Photos
pixabay.com – © AlLes