Neben BAföG, elterlichen Finanzspritzen, Nebenjob oder Studienkrediten ist das Kindergeld ein wichtiger Punkt, um während der Studienzeit alle Kosten decken zu können. Die Dauer der Zahlung ist von verschiedenen Faktoren abhängig und es gibt dabei einige wichtige Details zu beachten.
Kindergeld im Studium – das ist zu beachten
Der Entschluss steht: Nach der Schule möchte das Kind studieren gehen. Grundsätzlich ist das eine gute Idee – doch wie soll das Studium bloß finanziert werden? Eine Unterstützungsmöglichkeit ist in vielen Fällen das Kindergeld, welches Eltern im Regelfall bis zum 18. Lebensjahres ihres Kindes vom Staat bekommen. Während eines Studiums erhöht sich die Kindergeld-Altersgrenze sogar auf 25 Jahre. Doch Studieren ist teuer – in den meisten Fällen müssen die Studenten sich etwas dazu verdienen. Wirkt sich dieser Nebenverdienst negativ auf das Kindergeld im Studium aus?
Voraussetzungen für Kindergeld im Studium
Bis zum 18. Lebensjahr erhalten Eltern automatisch Kindergeld für ihre Kinder. Danach können Eltern Kindergeld auch während der Ausbildung beziehungsweise eines Studiums beantragen – in Ausnahmefällen sogar bis über das 25. Lebensjahr hinaus.
Voraussetzungen für den Erhalt von Kindergeld sind:
- das Alter,
- der Ausbildungsstand.
Eine Bewilligung erfolgt meist nur mit einem Leistungsnachweis, um Ausbildung oder Studium ernsthaft zu belegen. Gibt es Abweichungen von der regulären Ausbildungs- oder Studienzeit, fordert die Familienkasse auch durchaus regelmäßige Nachweise. Eine Mindestgrenze von zehn Wochenstunden für Unterricht oder Ausbildung ist mit einigen Ausnahmen verpflichtend.
Grundsätzlich hat jeder Anspruch auf Kindergeld in der Ausbildung oder im Studium. Allerdings wird das Kindergeld im Studium regulär nur für die erste Ausbildung ohne Probleme gezahlt. Handelt es sich um die zweite Ausbildung, wird die Zahlung an bestimmte Bedingungen geknüpft.
Kindergeld und Nebenjob – geht das?
Viele Studenten sind während des Studiums darauf angewiesen, sich Geld zum Lebensunterhalt dazuzuverdienen. Während des Erststudiums ist das auch ohne Einschränkungen möglich, da es keine Einkommensgrenze beim Kindergeld gibt. Das Kindergeld wird definitiv ausgezahlt.
Wurde der Bachelor-Abschluss bereits erzielt, gilt bei der Ausübung eines Nebenjobs allerdings Vorsicht. Der Grund: Dieser Studienabschnitt gilt für den Staat bereits als absolviertes Erststudium. Bei einem Zweitstudium gelten wieder andere Regeln. Wer zu viel arbeitet, verliert den Anspruch auf Kindergeld. Die durchschnittliche Arbeitszeit von 20 Wochenstunden darf nicht überschritten werden. Solange sich an diese gehalten wird, ist die Vereinbarkeit von Kindergeld und Nebenjob ohne Probleme möglich.
Sind auch mehrere Jobs während des Studiums möglich?
Auch während des Studiums können Studenten finanziell relativ unabhängig sein, ohne den Anspruch auf Kindergeld im Studium zu verlieren. Es besteht auch die Möglichkeit, mehrere Jobs auf einmal zu kombinieren. Die wichtigste Voraussetzung dafür ist lediglich, dass die 20 Stunden in der Woche nicht grundsätzlich überschritten werden dürfen. Letztendlich entscheidet der Durchschnitt aller während des Studiums gearbeiteten Zeiten für die Bewilligung beziehungsweise die Zahlung des Kindergeldes.
Was passiert mit dem Kindergeld, wenn die Arbeitszeiten überschritten werden?
Mehrere Jobs auf einmal funktionieren auch, ohne den Kindergeldanspruch zu verlieren. Werden allerdings nachhaltig die zugelassenen 20 Stunden Arbeitszeit in der Woche überschritten, werden die Familienkassen aktiv. Bei der Berechnung entscheidet letztendlich der Durchschnitt aller gearbeiteten Wochen während der Studienzeit. Kommt es zu Überschreitungen, wird allerdings nicht der komplette Kindergeldanspruch gestrichen. Lediglich in den Monaten, in denen zu viel gearbeitet wurde, wird der Anspruch gekürzt.
Eine gute Planung hilft beim Kindergeld im Studium
Wer das Kindergeld im Studium fest für das Begleichen der monatlichen Kosten in der Studienzeit einrechnet, hat bei einem Erststudium gute Karte. Der Anspruch bleibt auch bestehen, wenn neben dem Studium noch gejobbt wird. Es gibt zwar einige Regeln zu beachten, aber grundsätzlich ist diese Unterstützung bei Einhaltung der Regeln eine hervorragende Möglichkeit, um gut über die Runden zu kommen. Eine vorausschauende Planung für die Einteilung der Wochenstunden, zum Beispiel durch Mehrarbeit in der vorlesungsfreien Zeit, macht durchaus Sinn, um einer Überschreitung der Einnahmen entgegenzuwirken. Bei allen Fragen rund um das Thema Kindergeld können die Familienkassen der Länder helfen.
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