Die Freiberufler besitzen in Deutschland einen besonderen Status. Das führt dazu, dass die Freiberufler beispielsweise bezüglich der Buchhaltung von einigen Vereinfachungen profitieren. Darüber hinaus müssen Freiberufler im Gegensatz zu den Gewerbetreibenden keine Gewerbesteuern abführen. Trotzdem stellt sich für Freiberufler irgendwann mit Sicherheit die Frage, ob die Einrichtung eines vom privaten Konto getrennten Geschäftskonto nicht sinnvoller ist. Hierbei geht es unter anderem um die Fragen, was ein entsprechendes Geschäftskonto einem Freiberufler bieten sollte und welche Punkte es bei der Entscheidung für ein Geschäftskonto aus Sicht eines Freiberuflers zu beachten gibt. Der spezielle Status eines Freiberuflers spielt bei dieser Entscheidung eine Rolle. Denn ein Freiberufler kann selbst entscheiden, ob ein privates Bankkonto oder lieber ein getrenntes Geschäftskonto für den geschäftlichen Bereich genutzt werden soll. In diesem Artikel gehen wir auf Unterschiede dieser Kontoarten ein.
Banken unterscheiden nur zwischen Geschäftskunden und Privatkunden
Bei dem Großteil der Banken erfolgt bezogen auf die Kunden meistens eine Einteilung in zwei Gruppen. Hierbei gibt es entweder die Privatkunden oder die Geschäftskunden. Die Grenze legen die Bankhäuser im Normallfall durch eine vorhandene selbstständige Tätigkeit fest. Sobald eine entsprechende Anmeldung bei einem Gewerbeamt stattfindet, wird man aus Sicht einer Bank als Geschäftskunde angesehen. In der Regel eröffnen Selbstständige bei einer Bank ein Geschäftskonto und das gilt oftmals gleichermaßen für die vielen Freiberufler. Grundsätzlich ist es für Freiberufler rechtlich möglich ein privates Konto für den Geschäftsbereich zu verwenden. Eine solche Möglichkeit hat zum Beispiel eine Kapitalgesellschaft nicht, denn für diese Unternehmensform ist ein getrenntes Geschäftskonto gesetzlich vorgeschrieben. Unter steuerlichen Aspekten ist es übrigens nicht leicht zu erkennen, inwiefern man sich als Gewerbetreibender oder als Freiberufler anmelden muss. Diese Entscheidung trifft übrigens unterm Strich das örtliche Finanzamt. Eine ganze Reihe von hilfreichen Informationen zu diesem Thema gibt es bei den Industrie- und Handelskammern.
Die Vorteile für Freiberufler bei Verwendung eines Geschäftskontos
Die Freiberufler müssen jährlich in Form einer sogenannten Einnahmen-Überschussrechnung eine Einkommensteuererklärung beim örtlichen Finanzamt einreichen. Hierbei wird eine detaillierte Aufstellung über die jeweiligen Einnahmen und die angefallenen Ausgaben verlangt. Diese Anforderung ist ein Grund, der deutlich für die Nutzung eines getrennten Geschäftskontos für Freiberufler spricht. Denn bei einer Verwendung eines separaten Geschäftskontos sind die geschäftlich begründeten Buchungen getrennt von den Einnahmen und Ausgaben im privaten Bereich, die aus diesem Grund in bekannter Weise über ein vorhandenes privates Konto erfolgen. Aufgrund dieses Vorgehens ist es viel einfacher geschäftliche Geldeingänge und Ausgaben schnell zu erfassen und die einzelnen Geschäftsfälle zu dokumentieren.
Das Firmenkonto erleichtert die Finanzplanung bei Freiberuflern
Eine Trennung vom privaten und geschäftlichen Bankkonto ist beim Freiberufler nicht vorgeschrieben, bietet aber grundsätzlich einige Vorteile. Das gilt ebenfalls für den privaten Finanzbereich, weil durch die strikte Kontentrennung ein schnellerer Überblick über die Finanzen möglich ist. Auf diese Art und Weise verliert man nicht so schnell den Überblick über die eigenen Finanzen und erkennt auf Anhieb, welche Geldbeträge für den privaten Bereich zur Verfügung stehen. Durch eine Nutzung von getrennten Konten hat man auch als Freiberufler die Zahlen für den privaten und geschäftlichen Bereich viel besser auf dem Schirm. Ein Freiberufler sollte stets sein Umfeld im Auge haben, weil zum Beispiel Veränderungen in der örtlichen Geschäftswelt Einfluss auf die eigene Selbstständigkeit haben können. Aus diesem Grund ist es für Selbstständige wichtig, über das aktuelle Geschehen informiert zu sein.
Ein Firmenkonto bietet Freiberuflern zusätzliche Leistungen
Es gibt generell viele Freiberufler, welche ihr privates Konto gleichermaßen für den Geschäftsbereich verwenden. Das hat nicht zuletzt damit zu tun, dass ein privates Girokonto in der Regel bei einer Bank deutlich günstiger angeboten wird. Wobei sich das mittlerweile immer mehr relativiert, weil viele Banken dazu übergehen für private Konten Gebühren zu verlangen. Aber auch unabhängig von dieser Entwicklung bringt ein Geschäftskonto einige Vorteile für einen Freiberufler. Als Selbstständiger hat man den Geldfluss in der Firma mit einem Geschäftskonto besser im Blick. Bei der anstehenden Steuererklärung ist immer auf Anhieb klar, ob es sich bei einer Buchung um eine geschäftlich begründete Geldbewegung handelt.
Ein separates Geschäftskonto für Freiberufler bietet hervorragende Leistungen und Annehmlichkeiten für Freiberufler zu einem attraktiven Preis. Bereits beim Einstiegskonto profitieren Freiberufler bei diesem Anbieter von einem Onlinekonto, welches zwei unterschiedlichen Nutzern Zugang zum Bankaccount ermöglicht und mit zwei Debitkarten ausgestattet ist. Außerdem sind bis maximal 100 Überweisungen ohne weitere Kosten bereits durch den geringen monatlichen Betrag inclusive. Bereits an diesen Punkten sieht man, dass ein solches Geschäftskonto auch Freiberuflern eine Menge Vorteile bei geringen Kosten bietet.
Bildquelle:
Free-Photos auf Pixabay