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Schon der Besitz von Cannabissamen kann unter Strafe stehen. Dazu sollte sich jeder vor dem Kauf genau über die Bestimmungen in seinem Land informieren.

Cannabissamen – Rechtslage in Deutschland und anderen EU-Ländern

Im deutschen Betäubungsmittelgesetz (BtMG) ist der generelle Umgang mit Marihuana geregelt. Zunächst ist die gesamte Hanfpflanze illegal. Daraus lässt sich folgern, dass auch das Anbauen, Herstellen, Handeln, Einführen, Ausführen, Veräußern, ebenso wie Inverkehrbringen, Erwerben oder Besitzen von Pflanzenteilen der Hanfpflanze strafbar ist. Doch wo es Regeln gibt, gibt es auch immer Ausnahmen. Seit 2009 gilt eine Ausnahmeregelung für die Cannabisverwendung. Es ist für wissenschaftliche und medizinische Zwecke gestattet, Cannabis zu besitzen. Zwei Jahre später erfolgte die Freigabe von Cannabis als Zutat für Arzneimittel, die verschreibungspflichtig sind. Seit März 2017 dürfen Verbraucher Cannabis als Medizin konsumieren.

Cannabis in Deutschland anbauen

Dass Cannabis jetzt als Medizin gilt, heißt noch lange nicht, dass jeder die Pflanze in seinem eigenen Garten einfach anbauen darf. Andere verschreibungspflichtige Arzneimittel darf sich auch nicht jeder einfach im Kochtopf zusammenrühren. Wer Cannabis in Deutschland anbauen möchte, braucht dazu eine Lizenz. Diese Lizenz bekommen Privatpersonen generell nicht. Kommerzielle Anbieter müssen dazu einen längeren Prozess durchlaufen. Die Cannabisagentur des Bundes ist dafür zuständig. Die Genehmigungen gibt es nur für industrielle, gewerbliche Produzenten. Für Hobbyanbauer besteht keine Chance, eine Lizenz zu bekommen. Dabei spielt es keine Rolle, ob die Pflanze die psychoaktive Substanz THC enthält oder nicht. Allerdings gibt es in Deutschland einen festgelegten Wert. Wenn das Cannabis einen THC-Gehalt von weniger als 0,2 Gramm hat, kommt es nicht zur Strafverfolgung. Jedoch befindet man sich beim Bestellen von Hanfsamen in einer Grauzone.

Schon der Besitz von Cannabissamen kann unter Strafe stehen. Dazu sollte sich jeder vor dem Kauf genau über die Bestimmungen in seinem Land informieren.

Cannabis-Samen besitzen

Hanfsamen bilden gar kein THC aus. Dennoch fallen sie theoretisch unter das Betäubungsmittelgesetz und sind somit verboten. Allerdings beginnt die Strafbarkeit erst, wenn jemand damit Hanfanbau betreibt. Besitz oder Erwerb aus einem Nachbarland sind legal. Das klingt paradox. Es hängt jedoch mit dem freien Warenverkehr innerhalb der Europäischen Union zusammen. Deutschland ist das einzige EU-Land, in dem der Handel mit Cannabis-Samen verboten ist. Ansonsten ist es überall in der EU erlaubt. Deshalb kann sich jeder ganz legal Hanfsamen nach Deutschland bestellen.

Wie sieht es in anderen EU-Ländern aus?

Die Cannabis-Politik hat sich in den letzten Jahren stark gelockert in Europa. In der Schweiz beispielsweise boomt der Handel mit legalem Marihuana. Dort liegt der zulässige THC-Gehalt um einiges höher als in den EU-Ländern. Dort darf der THC-Gehalt bis zu einem Prozent betragen. Doch Hanf hat noch einige andere Wirkstoffe, wie das Cannabidiol, das nicht psychoaktiv ist und in Deutschland frei verkäuflich ist.

Cannabis – die Gesetzeslage in Frankreich

In Frankreich gelten die härtesten Gesetze in ganz Europa gegen Cannabis. Dort ist sogar der Konsum strafbar. Frankreich ist hier sehr konservativ. Schon der Konsum steht unter Strafe. Seit 2018 können Polizisten direkt vor Ort eine Geldstrafe in Höhe von 200 Euro verhängen. Dies schließt nicht aus, dass es zu einer weiteren Strafverfolgung kommt. Samen dürfen Konsumenten in Frankreich kaufen und besitzen. Die Samen keimen zu lassen und neue Pflanzen daraus zu ziehen ist allerdings illegal.

Cannabis – die Gesetzeslage in den Niederlanden

Die Niederlande sind sehr liberal im Umgang mit Cannabis. Dennoch hat das Land eine sehr widersprüchliche Gesetzgebung in Bezug auf Marihuana. Cannabis ist dort illegal, und das wird es auch bleiben. Seit 1975 sind kleine Mengen von bis zu 5 Gramm geduldet. Deshalb sind der Besitz geringer Mengen oder der Kauf im Coffeeshop straffrei. Die Droge ist in der Gesellschaft akzeptiert. Die Strafverfolgung ist stark zurückgegangen. Cannabis in großen Mengen zu handeln, ist auch weiterhin illegal. Die Coffeeshops besorgen sich ihre Ware auf dem Schwarzmarkt. Viele Politiker wollen dies ändern und fordern legalen Handel von größeren Mengen. Das hat dazu geführt, dass der Anbau von Cannabis nun straffrei ist. Der Hanfanbau ist nun staatlich gelenkt.

Auch der Cannabiskonsum ist, wenn nicht medizinisch notwendig, fast überall verboten.

Cannabis – die Gesetzeslage in Österreich

In Österreich ist die Gesetzeslage ähnlich der in Deutschland. Dort gilt das Suchtmittelgesetz (SMG) für Hanf. Erwerb, Besitz, Verschaffung, Überlassung, Erzeugung, Einführung und Ausführung sind strafbar. Darunter fällt auch der vorübergehende Besitz. In den Apotheken gibt es Cannabis auf Rezept. Allerdings handelt es sich dabei um ein synthetisches Cannabis, es wird nicht aus den Cannabisblüten gewonnen. Der Höchstwert für THC liegt bei 0,3 Prozent. Dies nutzen einige Unternehmen, um Cannabis legal zu verkaufen. Damit sind die Strafverfolgungsbehörden jedoch nicht in jedem Fall einverstanden. Seit 2016 kommt jeder Verstoß gegen das SMG zur Anzeige. Doch werden die Anzeigen in der Regel bei Ersttätern nicht weiterverfolgt. Bei geringen Mengen für den Eigenbedarf haben die Österreicher nichts zu befürchten. Doch der verwaltungstechnische Aufwand bei jeder Anzeige ist enorm.

Wie sieht es im übrigen Europa aus?

In Spanien und dem Vereinigten Königreich ist die Handhabung ähnlich. Dort ist es legal Cannabissamen zu besitzen, zu kaufen und zu verkaufen, sofern es für den privaten, persönlichen Gebrauch bestimmt ist. Das Keimen der Samen ist hier kein Gesetzesverstoß, außer der Verdacht liegt nahe, dass das Cannabis zum Handeln gedacht ist. In Spanien brauchen Shops, die legal mit Cannabissamen handeln, eine Verkaufsgenehmigung. In Italien sind Cannabissamen Anbauzubehör, der Erwerb ist damit erlaubt. Andere Aktivitäten mit Cannabis sind jedoch verboten, auch das Keimen ist illegal.

Jeder, der Cannabissamen kaufen möchte, sollte sich vorher genau über die rechtliche Situation in seinem Land informieren. Es lässt sich nicht pauschal sagen, was erlaubt oder verboten ist. Wer sich die Samen kauft, ist selbst dafür verantwortlich, wenn die Behörden eine Geldbuße oder eine andere Strafe verhängen. Grundsätzlich ist es so, dass der Kauf von Cannabissamen, wenn sie nicht zum Anbau gedacht sind, legal ist. Jedoch kann bereits das Keimenlassen eine strafbare Handlung sein.

Bildquellen:
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