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Umzug nach Österreich – was ist zu beachten?

Im Jahr 2019 verließen ca. 270.000 Deutsche ihr Heimatland. Die meisten davon wählten die Schweiz als ihre neue Heimat. Auf Platz 2 liegen die USA, gefolgt von Österreich. Immerhin 10.000 deutsche Staatsbürger haben sich also entschieden, ihren Lebensmittelpunkt in die kleine Alpenrepublik zu verlegen. Ob es ein neues Jobangebot ist oder eine neue Liebe, die ursächlich ist für die Umzugspläne – die Gründe können sehr vielfältig sein. Besonders vorteilhaft erweist sich dabei der Umstand, dass es keine Sprachbarriere zu überwinden gilt und auch keine ernsthaften kulturellen Unterschiede vorhanden sind. Im Rahmen der Freizügigkeit innerhalb der EU besteht neben einem unbefristeten Aufenthaltsrecht auch eine grundsätzliche Arbeitserlaubnis. Dennoch gibt es einige Dinge zu beachten, die der Umzug mit sich bringt.

Das Meldewesen

Das Meldewesen in Österreich ist mit dem in Deutschland zu vergleichen. Es besteht die Verpflichtung, den Umzug in die neue Wohnung innerhalb von drei Tagen der zuständigen Behörde anzuzeigen. Dies sind die Meldeämter der Städte und Gemeinden, bzw. in Wien die magistratischen Bezirksämter. Hierfür ist ein vom Vermieter unterschriebener Meldezettel, sowie ein gültiges Ausweisdokument vorzulegen.

Darüber hinaus sind EWR-Bürger, die sich voraussichtlich länger als drei Monate in Österreich aufhalten wollen, dazu verpflichtet, sich innerhalb von vier Monaten ab dem Zeitpunkt der Einreise bei der zuständigen Bezirkshauptmannschaft, bzw. bei den Wiener Magistraten anzumelden. Zu beachten ist hierbei, dass das Recht auf Niederlassung in Österreich nur dann besteht, wenn ein Nachweis über eine Beschäftigung oder eine selbständige Tätigkeit erbracht werden kann, sodass keine Sozialleistungen in Anspruch genommen werden müssen. Ebenfalls muss ein ausreichender Krankenversicherungsschutz nachgewiesen werden.

Für Änderungen oder Neuausstellung von Ausweisdokumenten sind die Deutschen Botschaften in Österreich zuständig.

Überführung eines deutschen Kraftfahrzeugs

Es besteht keine Verpflichtung, einen gültigen deutschen Führerschein innerhalb der EU umzuschreiben. Für die Ummeldung des Kraftfahrzeugs gibt es jedoch einiges zu beachten. Grundsätzlich ist es gestattet, das Fahrzeug einen Monat lang mit ausländischem Kennzeichen zu betreiben. Für die Zulassung in Österreich ist wie in Deutschland eine Kfz Versicherung nachzuweisen. Diese Vorschrift bezieht sich nur auf den Haftpflichtversicherungsschutz. Eine Kaskoversicherung als Bestandteil der Autoversicherung ist natürlich optional.

Damit ein entsprechender Versicherungsschutz gewährt werden kann, ist ein Nachweis über die bezahlte Normverbrauchsabgabe (NoVA) des Finanzamts vorzulegen. Auch wenn die Einfuhr des KfZ nicht dem Zoll oder der Mehrwertsteuer unterliegt, ist diese Sondersteuer einmalig zu entrichten. Die Höhe der NoVA hängt sowohl vom CO2 Ausstoß des Fahrzeugs, wie auch dessen Wert ab.

Weitere Versicherungen

Die Frage, ob in Deutschland abgeschlossene Versicherungsverträge mitgenommen werden können, ist pauschal schwierig zu beantworten, da die Antwort darauf davon abhängt, um welche Art von Versicherung es sich handelt und wie der Sachverhalt in den Versicherungsbedingungen geregelt ist. Meistens ist die Fortführung und Gültigkeit der Versicherung an einen Wohnsitz in Deutschland gebunden. Wird dieser aufgegeben, kann auch die Versicherung nicht aufrechterhalten werden. Es ist daher sinnvoll, sich in dieser Angelegenheit direkt an den eigenen Versicherer zu wenden, um die Frage nach Fortführung oder Aufhebung der Versicherung zu klären. Normale Lebens- oder Rentenversicherungen sind davon allerdings nicht betroffen. Diese können stets wie bisher weitergeführt werden. Eine Änderung der Anschrift und ein etwaiger Wechsel der Bankverbindung muss natürlich angezeigt werden.

Bildquelle:
Bild von congerdesign auf Pixabay