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Öffnung von öffentlichen Orten: Das kannst du schon wieder erleben!

Hinweis: Online-Casinos sind in Deutschland grundsätzlich verboten. Die Ausnahme macht hier das Bundesland Schleswig-Holstein.

Die Bundesländer haben die Corona-Regeln weiter gelockert. Es gibt jedoch Unterschiede in den einzelnen Bundesländern. Was ist erlaubt? Was ist verboten? Ein Überblick.

Zu allererst gilt weiterhin: Die Anstandsregeln und Hygienebedingungen müssen weiterhin eingehalten. Im Nahverkehr und im Handel müssen in allen Bundesländern Masken getragen werden. Verstöße können mit Busgeldern bestraft werden.

Regeln in den Bundesländern unterschiedlich

Die Unterschiede bei den Lockerungen sind in den einzelnen Bundesländern zum Teil jedoch enorm. Währenddessen man in Berlin bereits wieder sämtliche Kontaktbeschränkungen unter Einhaltung der Abstandsregeln im öffentlichen Raum fallen gelassen hat, sind in Schleswig-Holstein gerade einmal Zusammenkünfte von bis zu zehn Personen im privaten und öffentlichen Raum erlaubt.

Wer also ins Café zum Klatsch gehen will oder ins Casino, um eine Runde beim Roulette Spiel zu verbringen muss teilweise warten, bis andere einen Platz freimachen, da die Plätze an den Tischen begrenzt sein dürften.

Kinobetrieb startet wieder

Neu ist zum Beispiel, dass Kinos im Norden wieder öffnen dürfen. Die Nachricht kam für viele Betreiber völlig überraschend. Daher gibt es derzeit kaum Angebote an neuen Filmen oder Theaterstücken.

Die großen Studios in Hollywood zum Beispiel kommen wegen der in vielen Ländern noch wütenden Pandemie voraussichtlich erst im Herbst beziehungsweise zum Jahresende wieder mit neuen Blockbustern in die Kinos.

Wer sich zwischenzeitlich dennoch einen Film aus der Konserve im Kino ansehen möchte, muss mindesten 1,50 Abstand zu seinem Nachbarn einhalten und sich namentlich erfassen lassen.

Theater, Konzerte und Opern dürfen wieder stattfinden

Währenddessen Großveranstaltungen wie die Kieler Woche oder Wacken dieses Jahr ausfallen, sind kleinere Konzerte und Theateraufführungen mit bis zu 200 Personen im Freien ab Mitte Juli wieder erlaubt.

In geschlossenen Räumen dürfen sich maximal 100 Menschen aufhalten und müssen sich ebenfalls namentlich erfassen lassen. Konzerttickets dürfen nur personalisiert und mit Zuordnung von festen Sitzplatznummern ausgegeben werden. Großveranstaltungen bleiben vorerst noch bis 31. Oktober 2020 untersagt.

Die maximale Anzahl ist der Besucher ist jedoch davon abhängig, wie es sich mit den räumlichen Verhältnissen und den Belüftungsmöglichkeiten verhält. Beim Spielen von Blasinstrumenten oder beim Singen auf der Bühne ist von den Protagonisten ein Abstand von mindestens 2 Metern einzuhalten. Für die Maskenpflicht auf der Bühne gilt, dass diese weggelassen werden kann, wenn die künstlerische Darbietung das Tragen unmöglich macht.

Kirchen, Museen und Zoos wieder offen

Neben Gaststätten und Ausflugslokalen haben auch Kirchen, Museen und Zoos wieder ihre Pforten geöffnet. Allerdings gelten auch hier weiterhin Maskenpflicht und Abstandsregeln. Beim Gottesdienst kann es also je nach Größe der jeweiligen Kirche passieren, dass der eine oder andere Besucher den Gottesdienst bei entsprechendem Wetter von draußen auf der Leinwand mitverfolgen muss.

Lockerungen auch beim Vereinssport

Vereinssport ist ab sofort wieder in Zehnergruppen möglich. Bei bis zu maximal 10 Personen können beim Sport auch die Abstandsregeln missachtet werden. Das betrifft zum Beispiel Fußball, Boxen, Ringen oder Judo, wo sich Abstände naturgemäß nicht vermeiden lassen. Wann der Turnier- und Ligabetrieb in den unteren Ligen wieder zugelassen wird und wie es mit Zuschauern aussieht, ist indes vielfach noch nicht klar.

Bildquelle:
Pixabay