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Einrichtungsbezogene Impfpflicht im Gesundheitssektor: Mitarbeitende sind verpflichtet, ihren Impfstatus ab 15. März bei ihren Arbeitgebern nachzuweisen. Der Landkreis Harburg hat ein digitales Meldeportal für Arbeitgeber eingerichtet. (Foto: stock.adobe.com, hkama)

Impfstatus im Gesundheitssektor: Kreis hat digitales Portal für Arbeitgeber eingerichtet

LK Harburg. Die sogenannte "einrichtungsbezogene Corona-Impfpflicht" gilt jetzt bundesweit. Demnach dürfen Beschäftigte in der Pflege und im Gesundheitswesen nur noch tätig sein, wenn sie vollständig gegen COVID-19 geimpft oder genesen…

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